Essen (dpa/lnw) – Nach einer Serie von Protestaktionen in zahlreichen deutschen Städten ist ein Klima-Aktivist aus Bottrop nach dem Jugendstrafrecht verwarnt worden. Die Richter am Essener Landgericht haben die Ableistung von 300 Sozialstunden und die Zahlung von 250 Euro Schmerzensgeld an eine Reinigungskraft aus Hamburg angeordnet, die von ihm mit Farbe besprüht worden war.
Das Urteil lautet auf Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Sachbeschädigung, Nötigung und Hausfriedensbruch. Der 21-Jährige hatte gestanden, sich auf Straßen geklebt und Gebäude mit Farbe besprüht zu haben.
Die spektakulärste Aktion fand im Sommer 2023 in Düsseldorf statt. Dort hatte sich der Angeklagte mit Mitgliedern der Protestaktion «Letzte Generation» auf eine der Landebahnen des Flughafens geklebt. Der Flugverkehr musste laut Urteil für knapp zwei Stunden unterbrochen werden.
Der 21-Jährige hatte die Taten im Prozess als «zivilen Ungehorsam» bezeichnet. Nur so könne ein sozialer Wandel erfolgen. «Es braucht Protest – nur so kommt die Klimakatastrophe in die Köpfe der Menschen», sagte er den Richtern kurz vor der Urteilsverkündung. Die Aktionen seien auch erfolgreich gewesen. «Wir haben es geschafft, dass im ganzen Land über die Klimakatastrophe diskutiert wird.»
Richter spricht von positivem Motiv
Richter Markus Dörlemann sprach bei der Urteilsbegründung von «Idealismus» und einem «positiven Motiv», stellte aber gleichzeitig klar, dass es sich trotzdem um Straftaten handele. Durch das Urteil solle dem Angeklagten vor Augen geführt werden, dass man sich auch anders für den Umweltschutz engagieren können – und zwar durch praktische, ehrenamtliche Arbeit. Die verhängten Sozialstunden seien ein geeignetes Mittel.
Mit dem Urteil blieben die Richter deutlich unter dem Antrag der Staatsanwältin, die anderthalb Jahre Haft ohne Bewährung beantragt hatte. Der Angeklagte selbst hatte auf einen Freispruch gehofft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.