Münster/Bad Berleburg (dpa/lnw) – Die einst freilaufende Wisent-Herde aus Siegen-Wittgenstein darf nach einer Gerichtsentscheidung vorerst im Gatter bleiben. Die Naturschutzorganisation BUND ist mit ihrem Eilantrag vor dem Oberverwaltungsgericht Münster auf Freilassung der Tiere gescheitert.
Der BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) habe andere juristische Möglichkeiten noch nicht ausreichend ausgeschöpft, hieß es zur Begründung. Auch sahen die Richter in der Gatterhaltung keine Verstöße gegen den Artenschutz. So habe es sich weder vor der Freilassung der Tiere noch jetzt um wildlebende Wisente gehandelt. Zu wilden Tieren würden rechtmäßig gezüchtete Tiere erst, wenn sie herrenlos sind – das treffe aber auf die Wisente in diesem Artenschutzprojekt nicht zu.
Die Wisent-Herde war 2013 in einem europaweit beachteten Artenschutzprojekt im Rothaargebirge freigelassen worden – auf Grundlage eines Vertrags zwischen einem damaligen Trägerverein, dem Kreis Siegen-Wittgenstein und der Bezirksregierung Arnsberg. Die Herde war aber deutlich angewachsen, weit über das vorgesehene Projektgebiet hinaus gewandert und hatte laut Waldbauern große Schäden an Bäumen verursacht.
Nach langem, lähmendem Streit und Suche nach Lösungen zeichnete sich seit Herbst 2023 keine Perspektive mehr zur Rettung des Projekts ab. Vor einem Jahr hatte der Kreis entschieden, die 40 Tiere fortan auf einer eingegatterten Fläche von rund 25 Hektar zu halten.
Dagegen hatte der BUND im Eilverfahren geklagt. Die Fläche sei zu klein – es drohten Krankheiten und Parasitenbefall, so das Argument der Naturschützer.