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Neue Windrad-Technik: Ende des Dauerblinkens verzögert sich

Potsdam (dpa/bb) – Das nächtliche Dauerblinken von Windkraftanlagen soll in Brandenburg ab Mitte des Jahres weitgehend abgestellt sein. Eigentlich sollte damit in Deutschland schon zum Jahresende Schluss sein, doch die Umsetzung verzögert sich. Die zuständige Landesbehörde in Schönefeld kam mit den Anträgen der Windpark-Betreiber unter anderem wegen zu wenig Personals nicht hinterher. Die Windenergieanlagen müssen mit neuer Technik nachgerüstet werden. Das muss genehmigt werden. 

«Tagesspiegel» und «Nordkurier» berichteten von einem Brief des brandenburgischen Verkehrsministers Detlef Tabbert (BSW) an den Bundestagsabgeordneten Michael Kellner (Grüne) aus der Uckermark. Darin heißt es, die vorliegenden Anträge zur Nachrüstung von Windenergieanlagen mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung sollen zum Ende des ersten Halbjahres 2025 abgearbeitet sein. Der Brief liegt auch dpa vor. 

Personalkapazitäten in Landesluftfahrtbehörde ausgebaut

Kellner habe zuvor in einem Schreiben an den Ministerpräsidenten Dietmar Woidke (SPD) um eine Beschleunigung der Zulassung der neuen Technik gebeten, heißt es. «Mittlerweile konnten die Personalkapazitäten der Landesluftfahrtbehörde zur Bearbeitung der Anträge zur Nachrüstung von Windenergieanlagen ausgebaut werden», schrieb Tabbert in seiner Antwort. 

Dauerblinken sorgt für Kritik

Manche Anwohner in ländlichen Regionen Deutschlands stören sich am nächtlichen roten Dauerblinken der Windräder. Mit der neuen Technik wird die Beleuchtung nur dann aktiviert, wenn sich ein Luftfahrzeug nähert. 

Windkraftanlagen mit einer Höhe von mehr als 100 Metern gelten als Hindernisse für die Luftfahrt, also etwa für Flugzeuge oder Hubschrauber. Deshalb müssen solche Anlagen mit einem sogenannten Hindernisfeuer ausgestattet sein. Dass die Lichter künftig nur noch dann blinken, wenn sich ein Luftfahrzeug nähert, läuft über Transpondersignale. 

Minister: Prüfung in Brandenburg aufwendig

In Brandenburg gestalte sich die Prüfung der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung teilweise als besonders komplex, schreibt Tabbert. Es seien eine hohe Dichte an Flugplätzen mit Nachtflug-Genehmigung und eine hohe Zahl an Windenergieanlagen zu berücksichtigen.

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