München (dpa/lby) – Der Bund Naturschutz (BN) sieht in der vom bayerischen Wirtschaftsministerium vorgesehenen Novelle des Jagdgesetzes einen Generalangriff auf geschützte Arten im Freistaat und will die Umsetzung verhindern. Der im Dezember 2024 vorgestellte Entwurf würde den Abschuss zahlreicher geschützter Arten erleichtern und zudem gegen die Bayerische Verfassung wie auch gegen europäisches Naturschutzrecht verstoßen, sagte Christine Markgraf, Artenschutzexpertin beim BN.
Dem Entwurf nach sollen Wirtschaftsministerium und Jagdbehörden weitreichende Befugnisse im Umgang mit geschützten Arten erhalten und Aufgaben übernehmen, die bislang den Naturschutzbehörden vorbehalten sind, kritisierte Markgraf. Das betreffe sowohl die Arten, die bisher dem Jagd- und dem Artenschutzrecht unterliegen, wie Wildkatze, Fischotter oder Luchs. Künftig aber auch solche, die bisher dem Artenschutzrecht unterliegen, wie Biber, Wolf, Goldschakal, Wildvögel und gar der Feldhamster.
Es soll überdies einen umfangreichen Ausnahmekatalog von bisherigen Schutzbestimmungen wie Schonzeiten geben. Das würde künftig eine vollständige und unbegrenzte Bejagung möglich machen, kritisierte der BN. Ein Aspekt in dem Entwurf lasse zudem «sehr tief blicken lässt, wohin es gehen soll», nämlich dass bestimmte absichtliche Verstöße gegen Artenschutzbestimmungen sogar straffrei gestellt werden sollen, so Markgraf.
Weiger: «Nie gedacht, dass ich so etwas noch erleben muss»
BN-Ehrenvorsitzender Hubert Weiger zufolge würde ein neues Jagdgesetz, wie es der Entwurf vorsieht, einen Systembruch darstellen und die jahrzehntelange Arbeit der Naturschutzverbände zunichtemachen. «Ich hätte nie gedacht, dass ich so etwas noch erleben muss», sagte er und: «Wir sind in einer Situation, wie ich sie noch nie erlebt habe.» Allerdings, so Weiger, sei er zuversichtlich, dass der Entwurf so nicht durchkommen werde.
Weiger zufolge bat der BN Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) bisher vergeblich um eine Stellungnahme zu dem Gesetzesentwurf. Eine dpa-Anfrage an das Ministerium blieb am Mittwoch zunächst unbeantwortet. Allerdings hatte Glauber vor wenigen Tagen zumindest bezüglich des Wolfes eine Aufnahme in das Jagdgesetz gefordert: «Eine Tierart wie der Wolf ist im Jagdrecht besser aufgehoben als im Naturschutzrecht.»