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Schutzmaßnahmen gegen Geflügelpest werden aufgehoben

Wittenberg (dpa/sa) – Im Landkreis Wittenberg werden die Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest aufgehoben. Die seuchenrechtlichen Maßnahmen treten zum Mittwoch außer Kraft, wie der Landkreis mitteilte. Am 28. März war der Ausbruch der Geflügelpest in der Stadt Kemberg amtlich festgestellt worden. Es wurde eine Schutzzone sowie eine Überwachungszone eingerichtet. Sowohl Betriebe als auch private Geflügelhalter mussten Vögel im Stall oder in einer Voliere halten und durften sie nicht transportieren. Es galten besondere Hygienevorschriften. Das Virus vom Typ H5 ist für den Menschen ungefährlich.

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