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Abseilaktion über A7 – Berufungsprozess wird ausgesetzt

Flensburg (dpa/lno) – Das Berufungsverfahren gegen vier Klimaaktivisten, die an einer Abseilaktion von einer Autobahnbrücke über der A7 im November 2020 beteiligt gewesen sein sollen, ist ausgesetzt worden. Das bedeutet, dass das Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt, erneut begonnen werden soll, wie ein Sprecher des Landgerichts Flensburg mitteilte. Der Termin stehe aktuell noch nicht genau fest. Als Gründe für die Aussetzung werden Terminschwierigkeiten und ein personeller Wechsel in der Kammerbesetzung genannt. Während des Verfahrens hatte sich demnach gezeigt, dass die Anzahl der vorab festgelegten Termine nicht ausreichen wird. 

Die drei Frauen und ein Mann waren am 5. Januar 2023 vom Amtsgericht Schleswig wegen Nötigung jeweils zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt worden. Gegen das Urteil legten sie Berufung ein, die nun verhandelt wurde. Zu dem Prozess damals kam es, weil die Angeklagten vom Gericht verhängte Strafbefehle nicht akzeptieren wollten. 

Die Aktivisten hatten sich dem Amtsgericht zufolge demnach am 27. November 2020 morgens gegen 8.15 Uhr an einer Aktion beteiligt, bei der sich drei der angeklagten Personen von der Hüsbybrücke über der A7 in der Nähe von Schleswig abgeseilt und dort verharrt hätten. Die A7 war stark befahren. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung gab es an dieser Stelle nicht. Sie wollten damit eigenen Angaben zufolge auf die aus ihrer Sicht erforderliche Verkehrswende aufmerksam machen.

 

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