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Aktionen auf Sylt – Anwaltschaft fordert Freiheitsstrafen

Itzehoe/Niebül (dpa) – In dem Prozess gegen sechs Aktivistinnen und Aktivisten der Klimaschutzgruppe Letzte Generation hat die Staatsanwaltschaft für zwei angeklagte 22 und 24 Jahre alte Frauen eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten gefordert. Aufgrund eines weiteren Strafbefehls solle dies zu einer Gesamtstrafe von acht Monaten gegen die 24-Jährige führen. Hintergrund sind zwei Protestaktionen auf dem Flughafen Sylt sowie auf einem Golfclub der Insel, für die sich die drei Frauen und drei Männer vor dem Amtsgericht Niebüll zu verantworten haben.

Nach Angaben eines Sprechers des Landgerichts Flensburg hat die Anwaltschaft des Weiteren für einen 44-jährigen weiteren Angeklagten eine Geldstrafe von 1200 Euro verlangt. Ein 62 Jahre alter Aktivist müsse zudem mit einer Geldstrafe von 1000 Euro rechnen. 

Hinsichtlich eines 29 Jahre alten Angeklagten forderte die Staatsanwaltschaft den Angaben nach Freispruch, da er nicht an der Tat auf dem Flughafen dabei gewesen sein soll. Ebenso werde einer 28-jährigen Angeklagten keine Beteiligung an der Tat vorgeworfen. Gegen sie werde allerdings ein anderes Strafverfahren vor dem Amtsgericht Tiergarten (Berlin) geführt.

Zwei Aktionen auf Sylt

Den sechs Angeklagten wurde zum Prozessauftakt am Dienstag von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, an zwei Aktionen im Juni 2023 beteiligt gewesen zu sein. Zunächst hätten sich die Angeklagten Zugang zum Sicherheitsbereich des Flughafens Sylt verschafft und dort ein Privatflugzeug mit oranger Farbe besprüht und verschiedene Banner angebracht. Dabei entstand den Angaben nach ein Sachschaden in Höhe von mindestens einer Million Euro an dem Flugzeug und etwa 3.700 Euro am zerschnittenen Zaun.

Acht Tage später sollen die Angeklagten auf dem Golfplatz des Hotels Budersand in Hörnum mehrere Löcher gegraben sowie einen Baum und mehrere kleine Blumen gepflanzt haben. Dabei sei ein Schaden von gut 1.600 Euro entstanden.

Der Prozess wird am 6. Dezember fortgesetzt. Neben den Plädoyers der Verteidigung wird dann voraussichtlich auch ein Urteil erwartet, sagte der Sprecher des Landgerichts Flensburg. Aufgrund von Kapazitätsgründen wird nicht im Amtsgericht Niebüll selbst, sondern in einem Saal in Itzehoe verhandelt.

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