München/Berlin (dpa) – Amnesty International und weitere Organisationen protestieren scharf gegen eine Anklage von Mitgliedern der ehemaligen Klimagruppe Letzte Generation wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Das Vorgehen der Generalstaatsanwaltschaft München sei unverhältnismäßig, sagte die Generalsekretärin von Amnesty International, Julia Duchrow. Damit werde die gesamte Klimabewegung stigmatisiert und kriminalisiert. Dabei sei auch unbequemer Protest durch die Verfassung und die Menschenrechte geschützt.
Die Generalstaatsanwaltschaft München hat wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung Anklage gegen fünf Mitglieder der ehemaligen Letzten Generation erhoben. Zu den konkreten Vorwürfen in der Anklage äußerte sich eine Sprecherin zunächst nicht.
Die Protestgruppe nennt sich inzwischen Neue Generation. Dies sagte das Mitglied Raphael Thelen kürzlich dem «Spiegel». Die Gruppe werde sich künftig nicht mehr nur für Klimaschutz, sondern für Demokratie allgemein einsetzen.
Luisa Neubauer von «Fridays for Future» kritisierte das Vorgehen der Ermittler als «Baseballschläger-Umgang» mit Protest. Auch wenn man uneins darüber sei, ob es richtig sei, sich auf Straßen zu kleben – man sei sich einig, dass es Protest brauche.
Christoph Bautz von der Organisation Campact sagte, auch wenn man das Vorgehen der Letzten Generation für falsch und schädlich für die Klimabewegung halte – eine derartige Kriminalisierung wie jetzt in München dürfe in einem Rechtsstaat wie Deutschland nicht passieren. Joschka Selinger von der Gesellschaft für Freiheitsrechte warnte vor einem Abschreckungseffekt.
«Abschreckung und Einschüchterung»
«Wichtiges zivilgesellschaftliches Engagement kann durch so unverhältnismäßige repressive Maßnahmen erstickt werden. Es kommt zu Abschreckung und Einschüchterung», beklagte Duchrow. Das habe in einer menschenrechtsbasierten Gesellschaft, die vom freien Meinungsaustausch lebe, keinen Platz. Sie betonte: «Wir brauchen Protest und wir brauchen Klimaprotest.»
Ob es zum Prozess kommt, muss das Landgericht München I entscheiden. Bis zu einer möglichen rechtskräftigen Verurteilung gilt für die Betroffenen die Unschuldsvermutung. Bei einer Verurteilung droht den Rädelsführern bis zu fünf Jahren Haft, in manchen Fällen sogar bis zu zehn Jahren.
Bundesweite Razzia sorgte für Aufsehen
Eine bundesweite Razzia in dem Fall hatte im Mai 2023 teils scharfe Kritik und Streit vor Gericht ausgelöst. Damals hatten 170 Polizisten 15 Objekte in sieben Ländern durchsucht. Unter Federführung der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus und des Landeskriminalamts wurde damals auch die Internetseite der Gruppe vorübergehend abgeschaltet.
Nicht die erste Anklage ihrer Art
Es ist nicht die erste Anklage gegen Mitglieder der Gruppe wegen des Vorwurfs der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Im brandenburgischen Neuruppin hat die Staatsanwaltschaft gegen fünf Mitglieder eine entsprechende Anklage erhoben. Ob es in dem Fall zu einem Prozess kommt, war zuletzt noch offen.