Schwerin (dpa/mv) – Genehmigungspflichtige größere Fischereireusen dürfen ab März in den Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns nur noch mit speziellen Robbenschutzvorrichtungen aufgestellt und betrieben werden. Fischerei- und Umweltminister Till Backhaus (SPD) weitete mit einer Ad-hoc-Maßnahme die bislang nur für den Greifswalder Bodden geltende Regelung auf alle Küstengewässer aus.
Hintergrund ist, dass im Oktober vorigen Jahres binnen kurzer Zeit mehr als 40 tote Robben vor allem im Südosten Rügens gefunden wurden. Ein natürlicher Tod wurde nach bisherigen Untersuchungen ausgeschlossen.
«Es ist mir wichtig zunächst nochmalig festzustellen: Nach der derzeitigen Beweislage konnte kein Nachweis geführt werden, dass die damals einzige Großreuse im Gebiet Südostrügen den Tod von mehr als 40 Robben verursacht hat. Gleichwohl sollten wir – auch zum Imageschutz der Fischerei – vorsorglich Maßnahmen ergreifen, um das Schutzniveau für Robben in Bezug auf potenziell gefährdende Fanggeräte zu erhöhen», sagte Backhaus.
Bisher beschränkten sich die Reusen-Vorgaben zum Robbenschutz auf den Fischereibezirk Greifswalder Bodden, in dem Kegelrobben seit Längerem besonders häufig anzutreffen sind. Die jetzt verkündete Sofort-Maßnahme für die diesjährige Reusenfischerei in den Küstengewässern in MV gilt ab März 2025. «Mit diesem ersten wichtigen Schritt können für nahezu alle Kegelrobben ein Eindringen in die Großreusen und damit potenzielle tödliche Beifänge verhindert werden», betonte Backhaus weiter.
Konkret müssen im Eingang zu geschlossenen Fangkammern nicht dehnfähige Strukturen eingebaut werden, wodurch verhindert werden soll, dass Kegelrobben in die Reuse hineinschwimmen und letztlich dann nicht mehr herauskommen. Spätestens zur Reusensaison 2026 soll die nun verkündete vorläufige Sofortmaßnahme laut Ministerium durch permanente und nachhaltig wirksame Robbenschutzregelungen ersetzt werden.