Schönefeld (dpa/bb) – Der Flughafen Berlin-Brandenburg klagt nach eigenen Angaben auf Schadenersatz gegen mehrere Klimaaktivisten der «Letzten Generation». «Wegen einer Blockade-Aktion im November 2022 macht die Flughafengesellschaft Schadenersatzansprüche gegen sechs Mitglieder der „Letzten Generation“ geltend», erklärte eine Sprecherin des Flughafens. Die Klage wurde demnach beim Landgericht Cottbus eingereicht. Zunächst hatte die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» berichtet.
Das Landgericht bestätigte die Klage bislang nicht. Eine entsprechende Anfrage läuft noch. Insgesamt geht es laut dem BER um eine Forderung in Höhe von rund 33.000 Euro. Diese Summe umfasse lediglich die Kosten, die dem Flughafen zur Wiederherstellung des Flugbetriebes entstanden seien sowie entgangene Erlöse durch ausgefallene Flugbewegungen, betonte die Sprecherin. Als Beispiele nannte sie unter anderem Reparaturarbeiten am Flughafenzaun, den Einsatz der Flughafenfeuerwehr sowie entgangene Entgelte für Starts und Landungen.
Tausende Passagiere von den Blockaden betroffen
Am 24. November 2022 hatten Klimaaktivisten der Gruppe «Letzte Generation» den Flugbetrieb für fast zwei Stunden lahmgelegt. Nach Angaben der Bundespolizei verschafften sich zwei Gruppen Zugang zum Flughafengelände. Einige von ihnen hätten sich am Boden festgeklebt. Der Berliner Flughafen stoppte den Betrieb auf beiden Start- und Landebahnen. Betroffen waren nach Angaben des BER mehrere tausend Passagiere von insgesamt 40 Flügen, die entweder ausfielen oder umgeleitet worden waren.
«Durch die Blockade waren der Betrieb und die Nutzung des Flughafens erheblich gestört», ergänzte die Sprecherin. Die Flughafengesellschaft wolle mit ihrer Klage zeigen, «dass sie solche Blockaden null toleriert und sich die Täter auch gegenüber dem Flughafen verantworten müssen».
Nach Angaben des BER gab es bisher insgesamt vier Versuche von Klimaaktivisten, «den Flugverkehr am BER zu stören, indem sie in den Sicherheitsbereich des Flughafens vorgedrungen sind». Lediglich am 24. November 2022 hätte der Flugbetrieb unterbrochen werden müssen.