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Bund beschließt Strategie zum Schutz der Artenvielfalt

Berlin (dpa) – Natur und Arten sollen in Deutschland künftig deutlich besser geschützt werden. Das sieht eine Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt vor, die das Kabinett am Mittwoch verabschiedet hat und die mehrere Naturschutzziele für das Jahr 2030 festlegt. Unter anderem sollen bis Ende des Jahrzehnts auf 20 Prozent aller Landes- und Meeresflächen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur greifen. Das sieht auch eine EU-Verordnung vor, die die Bundesregierung mit der neuen Strategie umsetzen will. 

«In Teilen ist die Natur schon so geschädigt, dass es nicht reicht, sie unter Schutz zu stellen. Sie muss aktiv repariert werden», heißt es dazu in einem Infopapier des Bundesumweltministeriums. Das betreffe vor allem Wälder, Moore und Auen, die auch für den Kampf gegen den Klimawandel eine zentrale Rolle spielen. Bis 2050 soll die Wiederherstellung dann bei allen Ökosystemen, die einer Reparatur bedürfen, Pflicht sein.

Knackpunkt: Qualität in Schutzgebieten

Auch das von der EU-Kommission ausgegebene Ziel, bis 2030 insgesamt 30 Prozent der nationalen Landes- und Meeresflächen unter Schutz zu stellen, will Deutschland mit der Strategie erreichen. Hier sei das Land auf einem guten Weg, heißt es aus dem Umweltministerium auf dpa-Anfrage. Der Kommission in Brüssel seien im März 2023 bereits 16 Prozent der Landesfläche und 43 Prozent der Meeresflächen als Schutzgebiete übermittelt worden. Bund und Länder wählten aktuell weitere Gebiete aus. Zwar sei das Ziel bei den Meeresflächen schon prozentual übererfüllt, doch nun gehe es darum, den qualitativen Schutz in den Gebieten zu verbessern. 

Strategie zwar bindend – aber ohne Sanktionsmöglichkeiten

Monatelang war im Kabinett um die Strategie gerungen worden, da sie eine Basis zur Umsetzung internationaler Vereinbarungen legt und auch sensible Bereiche wie die Landwirtschaft betrifft. Sie ist als Strategie auch bindend für eine kommende Bundesregierung – unabhängig von einem möglichen politischen Machtwechsel im Frühjahr. Allerdings fehlen Instrumente, um die Verbindlichkeit zu untermauern – wie etwa Sanktionen, wenn gewisse Ziele nicht eingehalten werden.

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