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Bundesgericht: Schenkungssteuer für Klimastiftung rechtens

München/Schwerin (dpa/mv) – Im Streit um die Abführung von 9,8 Millionen Euro als Schenkungssteuer hat die Klimaschutzstiftung Mecklenburg-Vorpommern eine endgültige Niederlage erlitten. Der Bundesfinanzhof in München entschied in letzter Instanz, dass die vom Land geforderte Zahlung rechtes war. Das höchste deutsche Finanzgericht bestätigte damit eine Entscheidung des Landesfinanzgerichts in Greifswald, gegen die die Stiftung Revision eingelegt hatte. Über das Urteil hatte zunächst der NDR berichtet.

Die umstrittene Stiftung war Anfang 2021 nach einem Beschluss des Landtags gegründet worden. Als vorrangiges Motiv für die Gründung galt, den Fertigbau der Pipeline Nord Stream 2 für russisches Erdgas gegen Sanktionsdrohungen der USA abzusichern. Nach Fertigstellung der Gasleitung sollten nur noch Umweltprojekte gefördert werden. Das Land brachte in die Stiftung 200.000 Euro ein. Von der Nord Stream 2 AG, einem Tochterunternehmen des russischen Staatskonzerns Gazprom, kamen 20 Millionen Euro.

Landesregierung gegen Steuerbefreiung

Das für die Besteuerung von Schenkungen zuständige Finanzamt in Ribnitz-Damgarten war nach Angaben einer leitenden Mitarbeiterin zunächst von einer Steuerbefreiung bei der Zahlung der 20 Millionen Euro ausgegangen. Doch habe sich die gegenteilige Auffassung des Finanzministeriums durchgesetzt, da in der Satzung der Stiftung weder deren Gemeinnützigkeit verankert noch der zweckbestimmte Einsatz der Mittel gewährleistet gewesen sei, sagte sie.

Die Stiftung zahlte die Steuer unter Protest und trug den Fall vor das Finanzgericht, das die Klage aber abwies. Der Vorstand hatte argumentiert, dass Nord Stream für den Pipeline-Bau Extra-Geld bereitstellte und die Stiftungsmittel allein für Umwelt- und Klimaschutz-Projekte bereitstanden, die dem Land zugutekommen. Die Gasleitung war zwar fertiggestellt worden, ging aber wegen der russischen Aggression gegen die Ukraine nie in Betrieb.

Finanzminister Heiko Geue begrüßte die Entscheidung des Bundesfinanzhofs, die Festsetzung der Schenkungssteuer als rechtmäßig zu beurteilen. «Das Urteil schafft über den Einzelfall hinaus Rechtssicherheit und gibt klare Orientierung, welche Zuwendungen steuerbefreit sind und welche nicht», erklärte der Minister. 

Sonderausschuss des Landtags befasst sich mit Stiftung

Um die Stiftung gibt es einen Dauerstreit. Eigentlich hatte der Landtag kurz nach Russlands Angriff auf die Ukraine ihre Auflösung beschlossen. Aus rechtlichen Gründen wurde der Beschluss nicht umgesetzt.

Inzwischen wird die Klimastiftung von einem neuen Vorstand geführt, das Land will sich gänzlich aus der Stiftung zurückziehen. Die Stiftung fördert weiter Umweltprojekte, aktuell etwa mit einer Mitmachaktion, bei der Vereine und Initiativen 500 Euro Klimageld für Pflanzungen oder Informationsveranstaltungen erhalten.

Ein Sonderausschuss des Landtags untersucht die Rolle der Landesregierung bei der Gründung der Stiftung und ob sie dabei möglicherweise unter dem Einfluss Moskaus stand.

Nach mehreren gescheiterten Anläufen soll auch Altkanzler Gerhard Schröder Mitte Oktober als Zeuge in dem Ausschuss gehört werden. Der SPD-Politiker hatte sich trotz Burnout-Erkrankung bereiterklärt, per Videoschalte vor dem Untersuchungsausschuss auszusagen. Schröder war nach seinem Ausscheiden aus der Politik lange Jahre für russische Energiekonzerne aktiv, unter anderem als Präsident des Verwaltungsrats der Nord Stream 2 AG.

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