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Chamäleon «Lucifer»: Ermittlungen nach Zweifeln an Finder

Eichenau (dpa) – Nach dem Fund eines mutmaßlich ausgesetzten Chamäleons auf einem Wertstoffhof in Oberbayern erscheint die Rolle des Retters in neuem Licht. Nach Recherchen der Münchner Auffangstation für Reptilien ist der vermeintliche Finder vermutlich zugleich der Besitzer des farbenfrohen, aber erkrankten Tieres. Die Tierschützer erstatteten deshalb Anzeige. «Ein begründeter Anfangsverdacht ist da, dem wird jetzt nachgegangen», bestätigte ein Sprecher der Polizeiinspektion Germering.

Das Pantherchamäleon – inzwischen «Lucifer» genannt – war vor gut zwei Wochen auf dem Wertstoffhof in Eichenau nahe München gefunden worden. Zunächst hieß es, der Finder sei auf Kratzgeräusche aus einer Styroporbox aufmerksam geworden, als er Kartons abgeliefert habe. In der Box habe er das wärmeliebende Reptil entdeckt, das eigentlich im tropischen Madagaskar beheimatet und deshalb «in letzter Sekunde» vor den tiefen Temperaturen im Freien gerettet worden sei.

Verdächtige Fotos in einer Internetanzeige

Doch nun teilte die Reptilienauffangstation mit, dass es an dieser Version erhebliche Zweifel gebe. Die Tierschützer waren nach eigenen Angaben bei einer Internetrecherche auf eine Anzeige für ein Terrarium für Chamäleons gestoßen. «Grund des Inserats: Aufgabe des Hobbys.» Auf den Fotos war auch ein blaues Pantherchamäleon zu sehen – mit der gleichen auffälligen Erkrankung am Auge wie «Lucifer», der inzwischen erfolgreich operiert wurde. 

Der Auffangstation zufolge stimmten zudem die Kontaktdaten der Anzeige mit den Daten des angeblichen Finders überein. Nachdem Kontaktversuche ins Leere gelaufen seien, hätten die Tierschützer Anzeige erstattet. Die Polizei bestätigte deren Eingang. Derzeit liefen die Ermittlungen, schilderte der Sprecher. Zuständig für die Vernehmung des Mannes sei die Polizeiinspektion im knapp 50 Kilometer entfernten Landsberg am Lech, in deren Gebiet der Mann wohne. 

Der Polizeisprecher betonte zudem eine Selbstverständlichkeit: Bis zum Abschluss der juristischen Aufarbeitung besteht für den Finder die Unschuldsvermutung. Sollte der ursprüngliche Halter des Tieres ermittelt werden, droht ihm bei einer Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eine Geldstrafe.

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