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Erdölsuche: Klagen gegen Hauptbetriebsplan abgewiesen

Neustadt/Weinstraße (dpa/lrs) – Mit ihren Klagen gegen ein Erdölprojekt hatten der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Rheinland-Pfalz und zwei Kommunen vor dem Verwaltungsgericht keinen Erfolg. Das teilte das Gericht in Neustadt an der Weinstraße am Donnerstag zunächst ohne detaillierte Begründung mit. Bei dem Projekt will eine Gesellschaft eine mögliche Erdöllagerstätte bei Otterstadt mit Bohrungen erkunden.

Kommunen und BUND fürchten negative Auswirkungen und klagten gegen den vom Landesamt für Geologie und Bergbau 2022 erlassenen Hauptbetriebsplan. Die Ortsgemeinde Otterstadt hatte unter anderem auf einen erheblichen Lärmzuwachs hingewiesen. Die Klagen hätten keinen Erfolg gehabt, teilte das Gericht nach mündlichen Verhandlungen mit. Gegen das Urteil sei Antrag auf Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht möglich.

Bürgermeister Patrick Fassott von der Verbandsgemeinde Rheinauen nannte die Deutlichkeit überraschend, dass alle drei Klagen abgewiesen wurden. «Jetzt gilt es, die Urteilsbegründungen abzuwarten, diese realistisch aufzuarbeiten und dann gemeinsam die weitere Vorgehensweise in den kommunalen Gremien zu beraten», sagte der SPD-Politiker.

Auch die BUND-Landesvorsitzende Sabine Yacoub bedauerte die Entscheidung. «Sobald uns das Urteil mit der Begründung zugestellt ist, werden wir es analysieren», kündigte sie an.

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