Berlin (dpa) – Der erste Strafprozess nach der Farbattacke auf das Brandenburger Tor ist zunächst gescheitert. Das Amtsgericht Tiergarten hat das Verfahren gegen zwei 20 und 21 Jahre alte Klimaaktivisten der Gruppe Letzte Generation ausgesetzt. Hintergrund ist ein Streit um die Höhe der Kosten für die Reinigungsarbeiten an dem Berliner Wahrzeichen nach dem Angriff am 17. September 2023. Aus Sicht der Verteidigung hätten diese «bei sachkundiger Reinigung» nicht mehr als 25.000 Euro betragen, das werde das Gutachten eines Sachverständigen ergeben. In der Anklage werden die Kosten auf insgesamt 115.000 Euro geschätzt.
Verteidigung beantragt Gutachten zu Reinigungskosten
Die Verteidigung beantragte nach Verlesung der Anklage, das Gutachten eines Sachverständigen einzuholen. Über diesen Antrag muss aus Sicht des Gerichts in Ruhe nachgedacht werden. Dieser Ansicht war auch die Staatsanwaltschaft. Zudem hätte der Prozess ohnehin nicht beendet werden können, da drei Zeugen wegen Erkrankung nicht erschienen waren.
Die beiden Angeklagten, die aus Leipzig und Nürnberg stammen, trugen Kleidung mit deutlichen Farbspritzern. «Die Farbe kommt von der Aktion», sagte der 20-Jährige, dessen Ausbildung zum Erzieher ruht, vor Journalisten. «Wir tragen die Kleidung heute, weil der Protest hier im Gerichtssaal weitergeht.» Die Farbe sei allerdings wasserlöslich gewesen. Der 21-Jährige, der sein Studium ausgesetzt hat, schilderte: «Ich habe den Feuerlöscher in die Hand genommen und die Farbe angebracht.» Sie würden zu ihrer Protestaktion stehen.
Verfahren gegen weitere Mitglieder der Klimagruppe
Die beiden jungen Männer sowie zwölf gesondert verfolgte Personen hätten am 17. September vorigen Jahres gegen 10.40 Uhr «in arbeitsteiliger Weise handelnd» die sechs Sandsteinsäulen des Brandenburger Tors mit «nicht wasserlöslicher» gelber beziehungsweise oranger Farbe besprüht, heißt es in der Anklage wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung. Der 20-Jährige habe die sechste Säule und der 21-Jährige die zweite Säule von rechts in Blickrichtung Platz des 18. März mittels eines Feuerlöschers besprüht.
Die Schadenshöhe ist ein entscheidender Punkt in dem Verfahren. Im Antrag der Verteidigung hieß es weiter, vor der Reinigung hätte zunächst analysiert werden müssen, um was für eine Farbe es sich handelt. Darauf basierend hätte ein angemessener Reinigungsplan entwickelt werden müssen. «Und nicht, wie es hier passiert ist, dass direkt mit einem Hochdruckreiniger draufgehalten wird», meinte Anwalt Einar Aufurth. Dadurch sei die Farbe in die Poren des Sandsteins tiefer eingedrungen. «Die Angeklagten durften damit rechnen, dass die Reinigung sachgerecht, materialschonend und kostengünstig erfolgte.»
Land Berlin fordert Reinigungskosten zurück
Die Reinigungsarbeiten an dem Tor waren aufwendig, sie wurden erst Anfang Dezember 2023 beendet. Das Land Berlin fordert nach Angaben der Senatsfinanzverwaltung in einer Zivilklage rund 142.000 Euro von den Klimaaktivisten. Wann das Landgericht Berlin in dieser Sache verhandelt, ist nach Angaben einer Sprecherin noch unklar.
Im Fall der Farbattacke vom September gibt es laut Staatsanwaltschaft insgesamt 14 Verfahren, in denen inzwischen auch Anklage erhoben wurde. Im November 2023 war das Berliner Wahrzeichen erneut Ziel einer Protestaktion von Klimaaktivisten mit oranger Farbe. In diesem Fall hat die Staatsanwaltschaft nach Angaben eines Sprechers Anklage gegen zwei junge Frauen im Alter von 22 und 23 Jahren erhoben.
Die Letzte Generation protestiert seit mehr als zwei Jahren mit verschiedenen Aktionen für einen besseren Klimaschutz. Berlin gilt als ein Hotspot. Bei der Staatsanwaltschaft haben die Aktivitäten der Gruppe bislang zu mehr als 4060 Verfahren (Stand 11. März) geführt, wie ein es auf Anfrage hieß. Rechtskräftige Urteile gibt es demnach in 138 Fällen.