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Freigängerkatzen müssen nun auch in Frankfurt kastriert sein

Frankfurt/Main (dpa/lhe) – In Frankfurt dürfen nur noch kastrierte und als solche gekennzeichnete Katzen unkontrollierten Auslauf haben. Seit 1. Oktober gelte eine neue Katzenschutzverordnung, teilt die Stadt mit. Diese soll die unkontrollierte Vermehrung von Katzen im Stadtgebiet eindämmen und damit einen wichtigen Beitrag zum Tierschutz leisten. Die Kennzeichnung der Katzen erfolge mittels Tätowierung oder Mikrochip, die Registrierung müsse in den üblichen Datenbanken hinterlegt werden. Die Regelung gelte nicht für Jungtiere unter fünf Monaten.

Bei Zuwiderhandlung können Halterinnen und Halter aufgefordert werden, ihr Tier kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen. Werde eine fortpflanzungsfähige Katze ohne Kennzeichnung und Registrierung aufgefunden und sei ihre Halterin oder ihr Halter nicht innerhalb von 48 Stunden zu ermitteln, könne die Kastration auf Kosten der Halterin oder des Halters durchgeführt werden. 

Auch andere Städte haben bereits Katzenschutzverordnungen erlassen, Darmstadt gilt als bundesweiter Vorreiter. Der Landestierschutzbund setzt sich schon länger für eine hessenweite Regelung ein.

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