Hildesheim (dpa/lni) – Im Prozess um die Verwendung krebserregender Asphaltreste beim Ausbau der Autobahn 7 sind alle vier Angeklagten vom Landgericht Hildesheim freigesprochen worden. Die 54, 56 und 57 Jahre alten Männer und die 63 Jahre alte Frau seien zwar Ingenieure im Straßenbau, aber keine Experten für Schadstoffe, begründete die Strafkammer am Freitag den Freispruch, wie ein Gerichtssprecher sagte. Die Angeklagten hätten das Problem nicht erkennen können. Der 54-Jährige und der 56-Jährige hatten den A7-Ausbau als Mitarbeiter einer privaten Firma geleitet, die anderen beiden Angeklagten waren bei der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für das Projekt verantwortlich. Dem Quartett wurde als Straftat fahrlässige Bodenverunreinigung vorgeworfen.
Die Kosten für die Sanierung des A7-Abschnitts zwischen dem Dreieck Salzgitter und Bockenem lag nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft im zweistelligen Millionenbereich. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig. Sollte es rechtskräftig werden, muss der Staat auch die Prozess- und Anwaltskosten tragen, wie der Gerichtssprecher erläuterte. Das aufwendige Verfahren war im Februar 2023 gestartet. Der Freispruch erfolgte am 37. Hauptverhandlungstag. Die umfangreiche Beweisaufnahme ergab dem Sprecher zufolge, dass andere Personen das Problem der verunreinigten Asphaltreste nicht an die Angeklagten weitergegeben hätten.
Der Ausbau der Autobahn 7 südlich von Hildesheim von vier auf sechs Spuren erfolgte bereits in den Jahren 2011 bis 2014. Anklage wurde im März 2020 erhoben. Die giftigen Materialien stammten laut Anklage aus dem Unterbau der alten Fahrbahnen. Das zerkleinerte Material habe unter anderem krebserregende polyzyklische Kohlenwasserstoffe (PAK) enthalten. Es hätte nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft nicht ohne weitere Untersuchung wiederverwendet werden dürfen.
Das niedersächsische Verkehrsministerium hatte nach Aufdeckung der massiven Fehler im Jahr 2015 berichtet, dass unter anderem Mittel- und Seitenstreifen auf einer Länge von zwölf Kilometern durch die krebserregenden Substanzen belastet seien. Diese Bereiche mussten ebenso aufwendig saniert werden, wie betroffene neue Regen-Rückhaltebecken und Rückhaltegräben.
Für Autofahrer habe den Erkenntnissen zufolge keine Gefahr bestanden, sagte der Gerichtssprecher. Das Problem sei gewesen, dass die krebserregenden Stoffe durch Sickerwasser oder Wind über die Böschungen weitergetragen werden konnten.