Ansbach (dpa/lby) – Nach einem amtlich bestätigten Fall der Geflügelpest in einem Betrieb im mittelfränkischen Feuchtwangen sind Tausende Tiere getötet worden. Rund 15.000 Mastputen und rund 15.000 Putenküken seien gemäß den Vorschriften der bundesweit gültigen Geflügelpest-Verordnung getötet und fachgerecht entsorgt worden, teilte eine Sprecherin des Landratsamtes Ansbach mit.
Strenge Maßnahmen im Umkreis des betroffenen Betriebs
Um eine Ausbreitung der auch Vogelgrippe genannten Erkrankung zu verhindern, wurde um den betroffenen Betrieb eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern festgelegt. Lebendes Geflügel, Eier und Geflügelfleischprodukte müssen in diesen Gebieten verbleiben. Für die Schutzzone wurden zudem Vorschriften zur Desinfektion von Fahrzeugen und Maschinen erlassen, die in der Geflügelhaltung eingesetzt werden.
Außerdem gilt für beide Zonen eine Stallpflicht für mindestens 30 Tage nach der Desinfektion in dem betroffenen Betrieb. Da die Desinfektion dort den Angaben zufolge noch nicht abgeschlossen ist, ist ein Ende der Stallpflicht derzeit nicht konkret absehbar.
Hochansteckendes Virus
Die Geflügelpest oder Aviäre Influenca ist eine Infektionskrankheit. Das hochansteckende Virus kann von Wildvögeln auf Zuchttiere übertragen werden. Infiziertes Geflügel stirbt meist an der Krankheit.
In Bayern nehmen die Ausbrüche nach Angaben des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittel seit vergangenem Oktober bei Wildvögeln und Geflügel zu – verteilt über fast das ganze Bundesland. Auch Arbeiter in Geflügelbetrieben können in seltenen Fällen angesteckt werden. In Europa sind laut Gesundheitsministerium solche Erkrankungen noch nicht nachgewiesen worden. Das Virus wird nicht durch Lebensmittel verbreitet.