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Geflügelpest im Landkreis Wittenberg: Schutzmaßnahmen

Wittenberg (dpa/sa) – Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in Kemberg im Landkreis Wittenberg müssen Betriebe und auch private Geflügelhalter Schutzmaßnahmen einhalten, um eine Verbreitung des Virus zu verhindern. Das gelte unabhängig von der Zahl der gehaltenen Tiere, teilte der Landkreis mit. Dazu gehöre, dass Vögel im Stall oder in einer Voliere gehalten werden müssen und nicht transportiert werden dürfen. Es gelten besondere Hygienemaßnahmen. Geflügelausstellungen und ähnliche Veranstaltungen dürfen in der Schutzzone sowie in einer Überwachungszone nicht stattfinden. 

Ab Mittwoch (2. April) sollen vier Teams aus amtlichen Tierärzten und weiteren Mitarbeitern der Kreisverwaltung Geflügelhalter in der Schutzzone kontrollieren. Es wird der Gesundheitszustand der Tiere erfasst und auch die Einhaltung der Anordnungen der Allgemeinverfügung überprüft. Nach aktuellem Stand sind laut dem Landkreis 51 Geflügelhalter betroffen. 

Am 28. März war der Ausbruch der Geflügelpest in der Stadt Kemberg amtlich festgestellt worden. Es wurde eine Schutzzone, früher Sperrbezirk genannt, mit einem Radius von mindestens drei Kilometern festgelegt. Dazu gibt es eine Überwachungszone, früher Beobachtungsgebiet, mit einem Radius von etwa zehn Kilometern. Das Virus vom Typ H5 ist für den Menschen ungefährlich.

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