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Geldstrafe für Farbanschlag auf Hamburger Rathaus

Hamburg (dpa/lno) – Mehr als zwei Jahre nach dem Farbanschlag auf das Hamburger Rathaus im Umfeld des Besuchs von König Charles im März 2023 hat das Amtsgericht gegen einen der Täter eine Geldstrafe verhängt. Das 26 Jahre alte Mitglied der Klimaschutzgruppe Letzte Generation (inzwischen Neue Generation) sei wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung zu 70 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt worden, sagte eine Gerichtssprecherin.

Gericht lässt Zahl der Tagessätze unverändert

Das entspricht exakt dem Strafmaß, das bereits im Januar gegen den Mann verhängt worden war. Es wurde nach Gerichtsangaben lediglich die vom Einkommen abhängige Tagessatzhöhe von 25 auf 30 Euro angehoben. Damals war der Angeklagte nicht zu dem Prozess erschienen, weshalb das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen entsprechenden Strafbefehl erließ. Gegen diesen hatte der 26-Jährige wiederum Einspruch erhoben. 

Der Klimaschützer hatte im März 2023 gemeinsam mit einer weiteren Person den Eingangsbereich und die Fassade des Hamburger Rathauses mit orangeroter Farbe besprüht – nur einen Tag vor dem Besuch des britischen Königs Charles und der Königin Camilla. Dabei wurde auch eine Passantin von Farbspritzern getroffen. Der Stadt sind durch die Farbaktion laut Staatsanwaltschaft Reinigungs- und Instandsetzungskosten in Höhe von mehr als 17.000 Euro entstanden, weshalb sie die Aktivisten auf Schadenersatz verklagte.

Angeklagter räumt die Tat ein

Der seit seiner Jugend politisch aktive Angeklagte habe die Tat eingeräumt, sagte eine Gerichtssprecherin. Aufgrund der politischen und gesellschaftlichen Lage und weil zu wenig gegen den Klimawandel unternommen werde, habe etwas unternehmen wollen. Im Nachhinein sei er sich nicht sicher, ob diese Aktion der richtige Weg gewesen sei.

Der Vorsitzende Richter habe in der Urteilsbegründung Verständnis für die Motive des 26-Jährigen gezeigt, nicht aber für sein Vorgehen. Insbesondere sei das möglichst öffentlichkeitswirksame Beschädigen öffentlicher Plätze in keiner Art und Weise geeignet, dem Klimawandel selbst zu begegnen. Gegen den Angeklagten spreche, dass er bereits wegen Sachbeschädigung im Zusammenhang mit Klimaprotesten vorbestraft ist. Für ihn spreche sein Geständnis.

Farbspritzer auf Kleidung einer Passantin nicht strafbar

Wegen der Farbspritzer auf der Kleidung einer Passantin wurde der Angeklagte nicht belangt. Die Beweisaufnahme habe gezeigt, dass der Angeklagte die Geschädigte bei seiner Aktion nicht wahrgenommen, geschweige denn bewusst mit Farbe besprüht habe. Vielmehr sei sie außerhalb des Sichtfelds des Angeklagten zufällig in den bei der Aktion entstandenen Farbnebel geraten. 

Das habe der Angeklagte auch selbst so erklärt. Er habe erst im Nachhinein mitbekommen, dass auch die Kleidung einer Person getroffen worden sei. Hierfür entschuldigte er sich nach Angaben der Sprecherin in der Hauptverhandlung ausdrücklich, da er dies nie beabsichtigt habe.