Kassel/Büttelborn (dpa/lhe) – Der jahrelange Rechtsstreit um den Bauschutt vom Rückbau des stillgelegten AKW Biblis ist entschieden. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat die Büttelborner Deponiebetreiberin Südhessische Abfallverwertungs GmbH (SAVAG) dazu verpflichtet, rund 3.200 Tonnen leicht radioaktiven Abfalls aus dem Rückbau des Atomkraftwerks aufzunehmen. Damit bestätigte es eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt.
Das Regierungspräsidium Darmstadt hatte die Deponie Büttelborn (Kreis Groß-Gerau) zur Lagerung verpflichtet. Es geht dabei um 3.200 Tonnen von einer Million Tonnen Rückbaumaterial, die unter einem Grenzwert von zehn Mikrosievert Strahlenbelastung liegen, was nach Behördenangaben nicht gesundheitsbelastend ist, aber speziell freigegeben werden muss. Dagegen hatten sich die Büttelborner Deponie-Betreiberin und der Eigentümer des Deponie-Grundstücks vor Gericht gewehrt.
Klagen unzulässig und zu spät begründet
Die Erfolgsaussichten der beiden Klagen seien der zentrale Gesichtspunkt für die Abwägung der verschiedenen Interessen bei der Anordnung des Sofortvollzugs, begründete der 5. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs seine Entscheidung. Die Klage des Grundstückseigentümers gegen den Bescheid sei bereits unzulässig, da ihm die Klagebefugnis fehle. Darüber hinaus folge der Senat der Auffassung des Verwaltungsgerichts, wonach die SAVAG ihre Klage zu spät begründet habe.
In der Folge der Entscheidung des Senats darf der Bescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt den Angaben zufolge sofort umgesetzt werden. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.