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Gericht kündigt Urteil zum Tagebau Turów für 6. März an

Warschau/Zittau (dpa/sn) – Das Wojwodschafts-Verwaltungsgericht Warschau will sein Urteil zur Umweltverträglichkeit des umstrittenen Tagesbaus Turóws am 6. März verkünden. Hintergrund des Verfahrens ist eine Klage der Stadt Zittau im Dreiländereck von Deutschland, Tschechien und Polen. Zittaus Oberbürgermeister Thomas Zenker (parteilos) wertete eine am Donnerstag erfolgte zweistündige Anhörung in Warschau als Erfolg. Die Beweisanträge aus Zittau würden «vollumfänglich in die Prüfung einbezogen», obwohl die Gegenseite eine Nichtzulassung erreichen wollte.

Zittau beanstande nach wie vor eine mangelhafte Ausführung der Umweltverträglichkeitsprüfung, in der unter anderem Auswirkungen des Tagebaus auf die Qualität des Grundwassers sowie auf nachweisliche Bodensenkungen auf der deutschen Seite nicht berücksichtigt worden seien.

Der Tagebau befindet sich in der Nähe von Zittau auf polnischem Gebiet. Laut einer Studie könnte Zittau durch die Fortführung des Tagebaus entlang der Neiße bis zu einem Meter absinken. Zudem seien bei dem Genehmigungsverfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung in Polen Bedenken zur Grundwasser-, Feinstaub- und Lärmbelastung nicht beachtet sowie die Sanierung des Restlochs nach Ende des Kohleabbaus nicht mitbetrachtet worden, hieß es. «Es gibt Regeln, die sind einzuhalten. Und eine davon ist: Man schadet nicht seinem Nachbarn», hatte Zenker damals im Zusammenhang mit der Klage gesagt.

Die Ausbaupläne hatten auch zwischen Tschechien und Polen für Spannungen gesorgt. Tschechien hatte zunächst gegen die Pläne für Turów vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt. Im Februar 2022 kam es überraschend zu einer Einigung zwischen beiden Ländern.

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