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Gericht: Straßenblockaden von Klimaaktivisten sind Nötigung

Berlin (dpa/bb) – Das Berliner Kammergericht hat erstmals die Verurteilung eines Klimaaktivisten wegen Nötigung nach einer Straßenblockade bestätigt. Damit ist das Urteil gegen einen inzwischen 62-Jährigen rechtskräftig und der Mann muss eine Geldstrafe von 600 Euro zahlen, 20 Tagessätze zu je 30 Euro, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag mitteilte. Das Mitglied der Klimagruppe Letzte Generation hatte sich am 11. Februar 2022 an einer Straßenblockade in Berlin-Spandau beteiligt. Einige Teilnehmer hatte sich dabei an der Straße festgeklebt, der 62-Jährige jedoch nicht. Gleichwohl wurde der Mann wegen seiner Beteiligung an der rund 20-minütigen Blockade verurteilt – zu Recht, wie das Gericht in dritter Instanz entschied.

Wie schon zuvor das Amtsgericht Tiergarten und das Landgericht Berlin wertete das Kammergericht in seiner Entscheidung vom 31. Januar die Teilnahme des Angeklagten an der Straßenblockade als Nötigung. Zugleich habe der Senat betont, dass es bei den Fällen keinerlei pauschale Bewertungen geben dürfe, teilte die Gerichtssprecherin mit. Bei der Beurteilung der Straßenblockaden müssten jeweils die konkreten Umstände berücksichtigt werden – beispielsweise Dauer und Ausmaß sowie die Motive der jeweiligen Angeklagten.

Im vorliegenden Fall war es laut Urteil des Amtsgerichts Tiergarten in erster Instanz durch die 20 Minuten dauernde Blockade zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen gekommen. Mindestens 50 Fahrzeuge konnten nicht ausweichen und steckten fest. In erster Instanz wurde der Mann zu einer Geldstrafe von 1800 Euro (60 Tagessätze je 30 Euro) verurteilt. Diese Strafe reduzierte das Landgericht im Berufungsverfahren. Der Klimaaktivist wollte jedoch einen Freispruch erreichen und zog vor das Kammergericht – ohne Erfolg.

Bundesweit wurden Aktivisten der Gruppe in den vergangenen Monaten immer wieder von diversen Gerichten verurteilt. Meist ging es um Straßenblockaden, die als Nötigung gewertet wurden. Darüber gibt es unterschiedliche Auffassungen – auch in der Berliner Justiz. So hatte das Berliner Landgericht im Mai 2023 den Straftatbestand der Nötigung für eine Aktion der Letzten Generation an der Stadtautobahn A100 verneint.

Bei der Berliner Staatsanwaltschaft haben die Aktivitäten der Klimagruppe in den vergangenen zwei Jahren bislang zu knapp 3940 Verfahren (Stand 13.2.) geführt, wie ein Behördensprecher am Dienstag auf Anfrage sagte. Nach einer Abfrage der vom Deutschen Richterbund herausgegebenen «Deutschen Richterzeitung» bei exemplarischen Städten ist Berlin die Großstadt mit der höchsten Zahl von Strafverfahren gegen Klimaaktivisten.

Das Amtsgericht Tiergarten hat nach Angaben der Gerichtssprecherin inzwischen Hunderte Strafbefehle gegen Mitglieder der Klimagruppe Letzte Generation erlassen, die von der Staatsanwaltschaft beantragt wurden. In der Regel geht es um Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Weil die Klima-Aktivisten die Verurteilung in der Regel nicht akzeptieren, kommt es doch zum Prozess. Inzwischen vergeht kaum eine Woche ohne Prozesse gegen Klimademonstranten. Die Letzte Generation kündigte jüngst an, dass Beschuldigte in dieser Woche nicht zu den Terminen erscheinen würden. Dies sei ein Protest dagegen, dass die Staatsanwaltschaft weiterhin versuche, möglichst viele Fälle als beschleunigte Verfahren vor Gericht zu bringen, hieß es.

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