Magdeburg/Halle/Sangerhausen (dpa) – Das Oberverwaltungsgericht in Sachsen-Anhalt hat Probebohrungen zur Erkundung von Gipsvorkommen im Südharz untersagt, bis es in der Sache entschieden hat. Eine Entscheidung erscheine bis Ende Februar möglich, sagte eine Gerichtssprecherin in Magdeburg. Der Landkreis müsse bis dahin sicherstellen, dass nicht gebohrt wird.
Am Vortag hatte das Gericht bestätigt, dass eine Beschwerde des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) eingegangen ist. Der BUND richtet sich damit gegen Teile eines Beschlusses des Verwaltungsgerichts Halle, der Erkundungsbohrungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässt.
Anfang Dezember hatte der Landkreis Mansfeld-Südharz den umstrittenen Erkundungsbohrungen für den Gipsabbau im Biosphärenreservat im Südharz zugestimmt. Der BUND zog vor Gericht.