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Gerichtshof entscheidet über bayerische Düngeverordnung

München (dpa) – Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entscheidet am heutigen Donnerstag in mehreren Musterverfahren über die Klagen von Bauern gegen die bayerische Düngeverordnung. Landwirte dürfen nach der Verordnung auf Feldern, die wegen zu hoher Nitratwerten als «rote Gebiete» ausgewiesen sind, nur 80 Prozent der von den Pflanzen benötigten Düngermenge nutzen. Der Freistaat setzt damit Vorgaben der EU und des Bundes zum Gewässer- und Grundwasserschutz um. Zu viel Nitrat schadet der Umwelt und birgt Gesundheitsrisiken für Menschen.

Die Bauern beklagen die Abgrenzung der betroffenen Gebiete. Auch riesige Ackerflächen fallen komplett unter die Düngeverordnung, sobald 20 Prozent davon in ein rotes Gebiet hineinragen. Ein anderes Problem sehen die Kläger darin, dass immer nur der Höchstwert der Messungen zählt. Auch die regelmäßige Funktionsprüfung der Messstellen ist Gegenstand des Verfahrens. 

In der mündlichen Verhandlung Ende Januar hatte es nach Angaben der Vorsitzenden noch kein einhelliges Meinungsbild des Senats gegeben. Vor zwei Jahren war ein Eilantrag vom Verwaltungsgerichtshof zunächst abgelehnt und die Düngeverordnung damit vorläufig bestätigt worden. Die Einschränkungen verletzten die Grundrechte der Kläger nicht, so die Verwaltungsrichter damals. Gerichte in Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern haben die Düngeverordnungen dieser Länder gekippt.

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