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Goldschmidt: CCS darf fossile Technologie nicht verlängern

Kiel (dpa/lno) – Nach Ansicht von Schleswig-Holsteins Umweltminister Tobias Goldschmidt darf die CO2-Verpressung (CCS) keine lebensverlängernde Maßnahme für fossile Technologien sein. Der Einsatz von CCS müsse auf langfristig schwer- und unvermeidbare Emissionen etwa von der Zementindustrie oder von Müllverbrennungsanlagen begrenzt bleiben, sagte der Grünen-Politiker der Deutschen Presse-Agentur.

CCS steht als englische Abkürzung für Carbon Dioxide Capture and Storage. Gemeint ist, dass das Treibhausgas Kohlenstoffdioxid (CO2) etwa bei industriellen Prozessen eingefangen, zu einer unterirdischen Lagerstätte gebracht und dort eingespeichert wird.

Minister warnt vor Umweltrisiken 

Des Weiteren ist die Technologie laut Goldschmidt mit Umweltrisiken verbunden, so dass die Sicherheitsstandards hoch sein müssen. «Deshalb halte ich es für richtig, potenzielle Speicherorte unter dem Meer auf das Gebiet der ausschließlichen Wirtschaftszone und den Festlandsockel zu begrenzen», sagte er. Zudem müssten strenge umweltrechtliche Leitplanken gelten und die Nutzer für die Finanzierung der CCS-Infrastrukturen aufkommen.

Ferner sollten auch natürliche Senken schneller erschlossen und wiederhergestellt werden. So brauche es Planungsbeschleunigung für Moore, Wälder, Seegraswiesen und Feuchtgebiete. «Solche natürlichen Lösungen sind kostengünstiger, sicherer und vor allem auch schöner als technische CO2-Endlager», so der Umweltminister. 

Gleichzeitig sollen die Bundesländer auch Ausnahmen machen können. Diese sogenannte Länderöffnungsklausel ist für Goldschmidt folgerichtig, damit einerseits die Küstenbewohner und die Meeresumwelt nicht zur «CO2-Deponie der Nation» werden und andererseits auch hohe Kosten durch standortnahe Speicherung vermieden werden.

Land begrüßt Gesetzesentwurf zu CCS

«Wir sind auf dem Weg zur Klimaneutralität inzwischen so weit gekommen, dass wir uns um die letzte Meile Gedanken machen dürfen», erklärte der Minister. Dabei werde an CCS nach heutigem Kenntnisstand wahrscheinlich kein Weg vorbeigehen, daher begrüße Schleswig-Holstein den Gesetzentwurf.

Hintergrund sind Pläne der Bundesregierung, die unterirdische Speicherung von klimaschädlichem CO2 in Deutschland zu ermöglichen. Einen entsprechenden Entwurf des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes beschloss das Kabinett Ende Mai. Demnach ist eine CO2-Speicherung vor allem in der Nordsee geplant.

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