München (dpa/lby) – Der Streit zwischen Staatsregierung und Kommunen über das landesweite Verpackungssteuer-Verbot geht weiter: Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat Proteste des Städtetags und einzelner Städte nun deutlich zurückgewiesen.
«Angesichts der flächendeckenden und branchenübergreifenden Beschwerden über zu viel Bürokratie in unserem Land verwundert mich es schon sehr, mit welcher Vehemenz mancherorts eine neue Spezialsteuer gefordert wird», sagte er und warnte vor einem erheblichen Verwaltungsaufwand. «Ist das dann der große ökologische Gewinn, wenn jede einfache Pappschachtel einer Pizzeria mit einer Abgabe belastet wird?»
Das Kabinett hatte am Dienstag beschlossen, den Städten und Gemeinden in Bayern zu verbieten, eine Verpackungssteuer einzuführen. Städte wie Regensburg und Bamberg hatten erwogen, eine solche Steuer auf Einwegverpackungen im Kampf gegen Müllberge nach Tübinger Vorbild einzuführen. Das müsste der Freistaat genehmigen – was er laut Herrmann nicht tun wird. Perspektivisch wollen CSU und Freie Wähler eine solche Steuer auch per Gesetz verbieten.
Städtetag beklagt überzogenen Eingriff in kommunale Finanzhoheit
Der Geschäftsführer des bayerischen Städtetags, Bernd Buckenhofer, hatte daraufhin kritisiert: «Das Verbot einer kommunalen Verpackungssteuer stellt einen unbegründeten und überzogenen Eingriff in die kommunale Finanzhoheit dar.» Kommunalfreundliches Handeln sehe anders aus.
«Diese Abwägung, ob eine solche Steuer eingeführt werden soll, kann von Stadt zu Stadt unterschiedlich ausfallen. Eine solche Abwägung von vornherein unmöglich zu machen, schwächt die kommunale Selbstverwaltung», erklärte er. Die Stadt Bamberg schloss nicht aus, auch die Möglichkeit einer Klage zu prüfen.
Herrmann allerdings betonte: «Wir wollen aber keine zusätzlichen Belastungen für unsere Bürgerinnen und Bürger.» Die Verpackungssteuer sei auch völlig kontraproduktiv zur Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie ab 2026. «Es hat doch keinen Sinn, die Gastronomen einerseits bei der Mehrwertsteuer zu entlasten und ihnen andererseits eine neue Steuer aufs Auge zu drücken.» Letztendlich müssten die Verbraucher die Kosten tragen.
Einwegbecher kosten in Tübingen 50 Cent extra
Das Bundesverfassungsgericht hatte vor der Entscheidung des bayerischen Kabinetts nach einem jahrelangen Rechtsstreit die Tübinger Verpackungssteuer für verfassungsgemäß erklärt. Dort wird bereits seit Anfang 2022 eine Steuer von 50 Cent für Einwegverpackungen wie Kaffeebecher, 50 Cent für Einweggeschirr wie Pommesschalen und 20 Cent für Einwegbesteck erhoben.