Close

Illegale Einleitungen bringen Kläranlagen ans Limit

Wiesbaden/Dietzenbach (dpa/lhe) – Farben, Lösungsmittel, Chemierückstände, Kraftstoffe: Immer wieder beklagen die Betreiber von Kläranlagen unzulässige Einleitungen. «Neben den ökologischen Folgen betreffen solche Einleitungen langfristig auch die Bürgerinnen und Bürger, etwa durch höhere Betriebskosten und mögliche Gebührenerhöhungen», sagt der Geschäftsführer der Stadtwerke Dietzenbach, Guido Schick.

In den vergangenen Monaten war es in der Kläranlage Dietzenbach mehrfach zu massiven Störungen durch «illegale oder nicht zulässige Einleitungen von Abwässern ins städtische Kanalnetz» gekommen. Die Stadtwerke vermuten, dass chemische Substanzen oder industrielle Rückstände eingeleitet wurden.

Dadurch wurde die sogenannte biologische Reinigungsstufe der Kläranlage stark gestört; dort bauen Mikroorganismen organische Stoffe ab. Unter anderem sei die Konzentrationen von Ammonium innerhalb kürzester Zeit deutlich über die zulässigen Grenzwerte gestiegen. 

Massive Störungen selten

Solche massiven Störungen sind selten, sagt ein Sprecher des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt. «Das Einzugsgebiet von Kläranlagen ist individuell und es ist leider nie gänzlich ausgeschlossen, dass es zu unrechtmäßigen Einleitungen kommen kann, die unterschiedliche Auswirkungen auf die Reinigungsleistung der Kläranlage haben.»

In der Kläranlage in Edertal Bergheim (Landkreis Waldeck-Frankenberg) entdeckten Mitarbeiter in der vergangenen Woche eine große Menge Öl. Die Anlage habe kurz davorgestanden, beträchtlichen Schaden zu nehmen, teilte das Polizeipräsidium Nordhessen mit. «Nach Angaben der Mitarbeiter des Klärwerkes müssen unbekannte Täter mindestens 50 Liter Diesel oder Heizöl in die Kanalisation geschüttet haben, vermutlich um die ölige Substanz zu entsorgen», so die Beamten.

Was gehört nicht ins Abwasser?

Farben, Lacke, Lösungsmittel, Medikamente, Fette, Reinigungsmittel und chemische Rückstände gehören keinesfalls in den Abfluss – weder in Küche noch in Bad oder Werkstatt. Und auch für die Toilette gilt: Dorthin gehören ausschließlich das kleine und das große Geschäft sowie Toilettenpapier. Hygieneartikel, Speisereste, Feuchttücher oder Katzenstreu führen zu Verstopfungen, Schäden in der Kanalisation und zusätzlichen Belastungen in der Kläranlage.