Bad Krozingen (dpa/lsw) – Weil Schäden auf Feldern groß sind, haben Behörden im Südwesten gebietsweise den Abschuss der geschützten Saatkrähe erleichtert. Die Lage habe sich zwar gebessert, die Regeln für die Abschüsse blieben jedoch für Jagdberechtigte kompliziert, sagt Nils Arnold der Deutschen Presse-Agentur im südbadischen Bad Krozingen (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald). «Das ist ein Riesenaufwand», kritisiert der Jäger.
Die Tiere müssten für den sogenannten Vergrämungsabschuss tatsächlich auf dem betroffenen Feld sein. «Wenn sie auf eine Wiese oder den Grünstreifen nebenan fliegen, dann darf es keinen Abschuss geben.»
Ein Schwarm müsse zudem mindestens 20 Tiere haben, sagte Arnold. «Es wird gemacht, weil man auf ein gutes Verhältnis zur Landwirtschaft angewiesen ist.» Der Jäger kann nur nach Aufforderung eines Landwirts einschreiten.
Schwärme sollen vertrieben werden
Die Saatkrähe gehört in Deutschland zu den besonders geschützten Tierarten. Einige Landkreise im Südwesten vereinfachen inzwischen mit befristeten Ausnahmen an bestimmten Orte das Abschießen von Saatkrähen. Ziel ist es, mit dem Töten einzelner Vögel ganze Schwärme zu vertreiben.
Die Ausnahmen der Kreise lösen auch Kritik aus: Der Naturschutzbund (Nabu) Baden-Württemberg verweist auf den Artenschutz. Bei einer Ausnahmeregelung, die häufig Flächen zahlreicher Gemeinden umfasse, könne de facto nicht mehr von einem Einzelfall gesprochen werden.