Berlin (dpa) – Rund zwei Jahre nach einer Farbattacke auf das Bundeskanzleramt hat in Berlin ein Prozess gegen einen 49-Jährigen begonnen. Der Mann habe bei einer Aktion der Klima-Protestgruppe Letzte Generation den Südostflügel des Gebäudes mit schwarzer Farbe beschmiert, so die Staatsanwaltschaft. Das Amtsgericht Tiergarten verhandelte in Abwesenheit des Angeklagten. Sein Mandant sei mittellos und könne sich die Anreise aus München nicht leisten, erklärte sein Verteidiger David Hölscher.
Das Gericht hatte in dem Fall zunächst einen Strafbefehl wegen Sachbeschädigung erlassen. Demnach sollte der 49-Jährige eine Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro (50 Tagessätze zu je 40 Euro) zahlen. Weil der Mann dagegen Einspruch eingelegt hatte, kam es nun zu einer Hauptverhandlung. Der Verteidiger erklärte für seinen Mandanten, dieser werde sich zunächst nicht zu den Vorwürfen äußern. Mit seiner Anregung, das Verfahren in Hinblick auf erfolgte Verurteilungen einzustellen, scheiterte der Anwalt.
Klimademonstrant war über 90 Tage im Hungerstreit
Der Angeklagte habe bei der Aktion am 23. Juni 2022 mit einem weiteren Mann agiert, heißt es in der Anklage. Nur durch eine kostenaufwendige Reinigung und zum Teil auch Neuanstrich der Wand sei der Schaden beseitigt worden. Nach Angaben der Geschäftsführerin der beauftragten Reinigungsfirma waren drei Reinigungsgänge erforderlich. Kosten in Höhe von knapp 2.800 Euro seien entstanden.
Der 49-Jährige gehörte zwischen März und Mitte Juni dieses Jahres zu Teilnehmern eines Klima-Hungerstreiks. Er nahm aus Protest über 90 Tage keine Nahrung zu sich. Er wurde bereits wegen mehrerer Aktionen der Letzten Generation verurteilt.
Im Juni 2023 erhielt er in Berlin eine Geldstrafe von 1.800 Euro (120 Tagessätze zu je 15 Euro), die allerdings noch nicht rechtskräftig ist. Es seien noch diverse Strafverfahren gegen seinen Mandanten anhängig, so der Anwalt. In Berlin liege die Zahl «im unteren zweistelligen Bereich». Drei Verurteilungen zu Geldstrafen, die Gerichte in Bayern verhängt hätten, seien inzwischen rechtskräftig.
Der aktuelle Prozess wird mit weiteren Zeugen am 15. August fortgesetzt.