Saarlouis (dpa/lrs) – Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes hat Klagen gegen den genehmigten Grubenwasseranstieg in früheren Steinkohlegruben abgewiesen. Nach Auswertung zahlreicher Fachgutachten sowie nach Anhörung verschiedener Gutachter seien in den betroffenen Kommunen weder durch Bodenbewegungen noch durch Erschütterungen schwere Schäden an kommunalen Gebäuden oder Einrichtungen zu befürchten, teilte das OVG in Saarlouis mit.
Gefährliche Ausgasungen nicht sehr wahrscheinlich
Auch die Wahrscheinlichkeit «gesundheitsgefährdender Ausgasungen» erweise sich als gering, hieß es. Des Weiteren drohe auch keine Trinkwassergefährdung, entschied das Gericht unter anderem. Die Urteile seien noch nicht rechtskräftig, möglich sei eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht.
Geklagt hatten demnach die Stadt Lebach, die Gemeinden Saarwellingen und Nalbach sowie ihre Zweckverbände. Sie hatten dem OVG zufolge im Wesentlichen geltend gemacht, infolge des Anstiegs des Grubenwassers seien Schäden durch Hebungen des Bodens und durch Erschütterungen zu befürchten. Zudem drohe eine Gesundheitsgefahr durch Gasaustritte sowie eine Verschlechterung der Grundwasserqualität.
Die Klagen richteten sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Oberbergamtes von 2021 zur Teilflutung von Gruben ehemaliger Bergwerke.
Verband: Entscheidungen lösen Probleme nicht
Der Landesverband der Bergbaubetroffenen des Saarlandes kritisierten, die Gerichtsentscheidungen beendeten nicht «die sehr kontrovers geführte Diskussion und lösen nicht die real existierenden Probleme und Ängste». Der Verband sei überzeugt, dass die negativen Auswirkungen durch die Grubenflutung größer sein würden als die erhobenen Gutachten zeigten. Das Bergbauunternehmen RAG sah sich dagegen bestätigt: «Wir sind froh, damit in der Umsetzung unseres Grubenwasserkonzepts einen weiteren wichtigen Schritt getan zu haben.» Nun müssten noch Widersprüche gegen die Abschlussbetriebsplanzulassung durch die Bergbehörde bearbeitet werden.