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Potsdam (dpa/bb) – In Brandenburgs Kleingärten müssen Pächter auch in dieser Saison damit rechnen, dass sie Thujen entfernen müssen. Die Gehölze sind dort verboten. Laut Landesverband der Gartenfreunde wird das Verbot allerdings ganz unterschiedlich durchgesetzt. «Manche Vereine sind restriktiv und manche sehr kulant», sagt der Verbandsvorsitzende Fred Schenk. Er fordert, dass Thujen spätestens beim Pächterwechsel entfernt werden, wie es die Rahmengartenordnung des Landes Brandenburg vorsieht.

«In Potsdam zum Beispiel gibt es regelmäßige Vereinsbegehungen. Dort haben die Pächter nach einer Begehung zwei Jahre Zeit, die Thujen zu entfernen. Wenn es vorher einen Pächterwechsel gibt, dann müssen die Thujen schneller entfernt werden», sagt Schenk mit Blick auf den Kreisverband Potsdam der Garten- und Siedlerfreunde. Geschäftsstellenleiter Christian Peschel sagt, 90 Prozent der Pächter seien einsichtig. Mit den restlichen Pächtern müssten meist zusätzliche Gespräche geführt werden. 

Nach der Wende von billigen Gehölzen überschwemmt 

Andere Vereine seien deutlich großzügiger und ließen ihren Pächtern Zeit für die Thujen-Entfernung, bis sie den Garten abgeben, so Schenk. Und das könne auch schon mal 30 Jahre dauern. Peschel sagt, das würde ihm viel zu lange dauern. Es fänden sich immer Mittel und Wege, die Pflanzen loszuwerden. Sein Verein habe beispielsweise schon vor etwa 15 Jahren eine Aktion für alle Pächter gestartet und die Entsorgung übernommen. 

«Nach der Wende wurden wir von den billigen Gehölzen aus dem Baumarkt überschwemmt. Jetzt ist das Problem erwachsen», sagt Peschel. Es spreche vieles dafür, Thujen aus Kleingärten zu entfernen. Etwa der große Wasserverbrauch der Flachwurzler. Zwei Meter rings um die Pflanzen wachse praktisch nichts mehr. 

Gehölze nützen Blattläusen und Miniermotten 

Auch aus Sicht von Naturschützern hat die Thuja im Vergleich zu heimischen Heckenpflanzen einige Nachteile. «Die aus Amerika und Asien stammenden Arten der Gattung bieten hiesigen Insekten wenig und Vögeln weder Nahrung noch Unterschlupf», sagt Nabu-Gartenexpertin Melanie Konrad. Der Wuchs der Thujen sei zu dicht. Nur für Blattläuse, die Thuja-Miniermotte und zwei Käferarten sei das Gehölz nützlich. Ein weiterer Nachteil: der hohe Wasserbedarf.

Der Nabu fordere kein Verbot, freue sich aber, wenn in Kleingärten freiwillig auf die Thuja verzichtet werde. Aus Natursicht viel besser seien heimische Gehölze wie Schwarzer Holunder, Liguster, Kornelkirsche oder Gewöhnliche Felsenbirne. 

«Die Vorwürfe an die Thujen sind berechtigt, und dazu verbrauchen sie auch noch viel Wasser», sagt Fred Schenk. Wie groß der Bestand ist, lasse sich nicht sagen. «Es gibt aber in den Kleingartenanlagen im gesamten Land Brandenburg noch genügend Thujen», sagt er. 

Kleingärten sind laut Schenk nicht vordergründig zur Erholung gedacht und auch keine Wochenendsiedlungen, sondern eben für Kleingärtner. Ein Verbot der Pflanze hält Schenk daher für sinnvoll. Möglicherweise seien die Thujen sogar giftig. Das sei aber bislang nicht zweifelsfrei geklärt.

Guter Sichtschutz und robust im Wachstum 

Beliebt sind Thujen dennoch wegen ihres guten Sichtschutzes dank ihrer dicht wachsender Blätter. Eine Baumschule wirbt zum Beispiel mit «hervorragenden Eigenschaften» wie robustem Wachstum, guter Frosthärte im Winter und der Pflegeleichtigkeit. «Wenn andere Pflanzen im Winter kahl werden oder viele Blätter verlieren, spielt die Thuja-Hecke ihre ganzen Vorzüge aus. Denn der Lebensbaum behält sein blickdichtes Grün im ganzen Jahr». 

Die Thuja ist nur eine von verschiedenen Pflanzen, die in Brandenburgs Kleingärten nicht erlaubt sind. Auch Nadelbäume wie Tanne, Fichte, Mammutbaum und Kiefer, Laubbäume wie Eiche, Ahorn und Birke gehören demnach nicht auf die Parzellen. Verboten sind auch Goldregen, Essigbaum und Cannabis.