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Kleingartengesetz laut Bonde «kurz vor dem Ziel»

Berlin (dpa/bb) – Das geplante Gesetz zur dauerhaften Sicherung Berliner Kleingärten soll nun zügig auf den Weg gebracht werden. Sie strebe dazu einen Senatsbeschluss noch vor der Sommerpause an, sagte Umweltsenatorin Ute Bonde (CDU) im Abgeordnetenhaus. «Wir stehen ganz kurz vor dem Ziel.» Bonde zufolge sollen Kleingartenanlagen auf landeseigenen Flächen in Zukunft nur noch in sehr engen Grenzen umgewidmet, also abgebaut werden dürfen. 

«Dies zum einen, wenn das öffentliche Interesse am Bau von Wohnungen für die Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum überwiegt», erläuterte sie. «Zum anderen für den Bau sozialer und verkehrlicher Infrastruktur.» Voraussetzung seien eine Zustimmung des Abgeordnetenhauses und Ersatzflächen für betroffene Kleingärtner. 

Drei Prozent Berlins sind Kleingärten 

Nach Angaben der Umweltverwaltung gibt es in Berlin 870 Kleingartenanlagen mit knapp 70.700 Parzellen (Stand Ende 2024). Sie erstrecken sich auf etwa 2.900 Hektar, was wiederum drei Prozent der Fläche Berlins entspricht. Nicht alle Kleingärten befinden sich auf landeseigenem Grund und Boden. Kleingärten auf anderen Flächen, etwa denen der Deutschen Bahn, sind nicht von dem geplanten Gesetz erfasst.

Laut Bonde wurde der Gesetzentwurf in Zusammenarbeit mehrerer Senatsverwaltungen erarbeitet und auch der Landesverband der Gartenfreunde einbezogen. Der Entwurf sei nun in der sogenannten Mitzeichnung: Alle Senatsverwaltungen können dazu Stellung nehmen, eher er im Senat verabschiedet wird. Danach geht er an das Abgeordnetenhaus zur endgültigen Beschlussfassung.

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