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Hochwasser: Landwirtschaft kämpft immer noch mit Folgen

Sangerhausen/Magdeburg (dpa/sa) – Die Landwirte im Südharz haben nach den Hochwassern im Winter immer noch mit den Folgen zu kämpfen. Auf vielen Flächen befinde sich noch Schwemmgut wie Holz, Plastik oder sonstiger Müll, teilte ein Sprecher des Bauernverbands Sachsen-Anhalt auf Anfrage mit. Teilweise hätten die Betriebe damit begonnen, den Müll zusammenzusammeln. Allerdings stelle sich die Frage, welche Stelle für Abtransport und Entsorgung rechtlich verantwortlich sei. Derzeit gebe es Gespräche mit dem zuständigen Landwirtschaftsministerium. Dabei gehe es auch um Fragen zu einer möglichen Entschädigung.

Ein Ministeriumssprecher erklärte, das Land habe die Landwirtschaftliche Rentenbank um Prüfung gebeten, ob Liquiditätsdarlehen bereitgestellt werden könnten. Es gebe Gespräche zwischen Thüringen und Sachsen-Anhalt über einen Anspruch auf Entschädigung oder Schadensbeseitigung für die durch die Deichöffnung geschädigten Unternehmen. Ein Deich an der Helme war nach einer Abstimmung geöffnet worden. Hauptsächlich seien landwirtschaftliche Flächen in Thüringen überflutet worden. Geschädigt wurden aber auch Flächen in Sachsen-Anhalt.

Eine abschließende Regelung gibt es nicht, da die Schadenerfassung für die Deichschlitzung noch nicht feststehe, so der Sprecher des Ministeriums weiter. Die Federführung hierfür liege beim Freistaat Thüringen.

Die Erfassung der Schäden sei aktuell schwierig, betonte Erik Hecht vom Bauernverband. Weil die Flächen teilweise in Thüringen und teilweise in Sachsen-Anhalt lägen, gebe es verschiedene Zuständigkeiten. Es müsse dringend eine Klärung geben, wie mit den Nachwirkungen auf den Feldern umgegangen werden kann, forderte der Bauernverband.

Besonders der wirtschaftliche Schaden sei teilweise hoch. «Klar ist, dass viele Pflanzenbestände aus dem vergangenen Herbst verloren sind», sagte Hecht. Auf diesen Flächen noch sinnvolle Maßnahmen angehen zu können, hänge von verschiedenen Punkten ab. Das Wasser habe teilweise so lange auf den Feldern gestanden, dass die Böden nicht mit schwerem Gerät befahrbar seien. Dazu kämen bürokratische Hürden. Landwirte hätten Angst vor Sanktionen, wenn die Flächen jetzt anders als ursprünglich geplant genutzt würden.

Der Sprecher des Agrarministeriums erklärte, die Landwirte hätten bei der Antragstellung für die Direktzahlungen die Möglichkeit, ihre Anträge bis zum 15. Mai an die Situation auf den Flächen anzupassen. «Sofern die eingeschränkte Bewirtschaftungsmöglichkeit im Einzelfall förderrelevant ist – das kann zum Beispiel für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) zutreffen – sollte der Landwirt dies dem zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten innerhalb der vorgegebenen Frist von 15 Tagen anzeigen.» Es sei dann im Einzelfall zu prüfen, ob beispielsweise für AUKM Ausnahmen von den eingegangenen Verpflichtungen zugelassen würden und von einer Sanktion abgesehen werden könne.

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