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Hannover (dpa/lni) – Leinenpflicht für Hunde: Vom 1. April bis zum 15. Juli müssen Hunde auf Freiflächen und in Wäldern wieder angeleint werden. Damit soll der Nachwuchs von Wildtieren während der Brut- und Setzzeit geschützt werden. Das ist seit 2002 im Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung geregelt. In etlichen Städten und Kommunen gibt es zudem weitere Regelungen, etwa für Parks und Grünanlagen.

Der Naturschutzbund (Nabu) betont, wie wichtig diese Regelung ist. «Aus Sicht des Nabu ist eine Leinenpflicht für Hunde innerhalb der Brut- und Setzzeit unerlässlich», sagt Cornelia Bödecker, Sprecherin beim Nabu Niedersachsen. Hunde würden ansonsten Nester bauende oder bereits brütende Vögel sowie Säugetiere wie Feldhasen empfindlich stören. Die Folgen: Vögel könnten den Nestbau sowie das Brüten abbrechen oder die Jungvögel nicht mehr füttern, was deren sicheren Tod bedeuten würde, wie Bödecker erklärte.

Wenn Hunde die Elternvögel vom Nest vertreiben, hätten Fressfeinde wie Rabenvögel oder Eichhörnchen zudem ein leichtes Spiel, sich über die zeitweise verlassenen Jungvögel herzumachen. «Insbesondere wiesenbrütende Vogelarten sind in dieser Hinsicht sehr empfindlich, aber durchaus auch heckenbrütende Arten», erläutert die Nabu-Sprecherin. Ein typischer Bodenbrüter sei zum Beispiel die Feldlerche. Ihr Bestand sei in den vergangenen Jahrzehnten bedrohlich geschrumpft. Auch junge Feldhasen und Rehe würden durch herumstreunende Hunde oft von ihrer Mutter getrennt und Opfer des Jagdtriebs der Hunde werden.

Der Nabu rät Hundebesitzern, ihre Tiere auch schon bis zu drei Wochen vor dem 1. April an die Leine zu nehmen. Aufgrund des Klimawandels starte das Pflanzenwachstum eher und damit oft auch die Brutzeit.

Im Nationalpark Harz gilt – wie auch in Naturschutzgebieten – eine ganzjährige Leinenpflicht, wie Friedhart Knolle vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Westharz mitteilt. Die Umweltverbände appellieren bei der Leinenpflicht auch an die Kommunen, stärker zu kontrollieren.

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