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Leitfaden für Wolfsabschuss – Klimaschutz ins Grundgesetz?

Bad Dürkheim (dpa) – Eine in Niedersachsen gerichtlich gestoppte Regelung für einen schnellen Wolfsabschuss nach Rissen von Weidetieren soll vom Bund kurzfristig nachgebessert werden. Das hat die Umweltministerkonferenz (UMK) von Bund und Ländern bei einem Treffen im rheinland-pfälzischen Bad Dürkheim beschlossen. Konkret soll der für solche Abschüsse zentrale Praxisleitfaden bis August überarbeitet werden, wie die amtierende rheinland-pfälzische Konferenzvorsitzende Katrin Eder (Grüne) am Freitag zum Abschluss des Treffens sagte.

Die Ministerkonferenz hatte Ende 2023 eine Schnellschuss-Regelung für Gebiete mit vermehrten Wolfsrissen beschlossen. Nach der bedarf es unter bestimmten Umständen keiner DNA-Analyse zur Bestimmung eines einzelnen Wolfes. Nachdem das Verfahren in Niedersachsen erstmals angewandt worden war, hatte das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg aber entschieden, dass der Abschuss eines Wolfes in der Region Hannover verboten bleibt.

Der Staatssekretär im Bundesumweltministerin, Stefan Tidow, sagte, «schadstiftende Wölfe» müssten künftig schneller geschossen werden als in der Vergangenheit. Das OVG in Lüneburg habe Hinweise gegeben, wie Bescheide für solche Abschüsse gestalten werden müssten. Der Grünen-Politiker riet davon ab, sich in abstrakten Diskussionen zu verheddern.

Noch ein weiter Weg ist es nach seiner Einschätzung dagegen bis zu einer neuen in der Verfassung verankerten Gemeinschaftsaufgabe zum Klimaschutz. Dazu würden noch viele Gespräche zu führen sein. Es gehe um viel Geld für den Bund und die Länder, es sei sowohl eine politische als auch eine rechtliche Frage. Die Ministerkonferenz sprach sich in Bad Dürkheim in einem Beschluss dafür aus, zu prüfen, ob die Schaffung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe Klimaschutz und Klimafolgenanpassung sinnvoll ist, wie Eder sagte.

Der Grundgedanke dahinter ist, entsprechende Maßnahmen etwas verbindlicher zu machen. Auch könnte der Bund dann nach Extremwetterereignissen Kommunen leichter direkt finanziell unterstützen. Für eine solche Verfassungsänderung bräuchte es eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat. Bislang gibt es zwei im Grundgesetz festgelegte Gemeinschaftsaufgaben: eine zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, die möglichst gleichwertige Lebensverhältnisse schaffen soll, und eine zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes.

Angesichts der hohen Hürden sprach Tidow von einem «dicken Brett». Nichtsdestotrotz brauche es auch aus Sicht des Bundesministeriums eine solche Gemeinschaftsaufgabe. Ein in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten dazu «liegt fast vor», wie Tidow sagte. Auf der nächsten UMK werde das Thema wieder auf dem Programm stehen.

Schauen wollen die Umweltminister zudem, ob eine Pfandpflicht für Lithium-Batterien sinnvoll sein könnte, wie der nordrhein-westfälische Minister Oliver Krischer (Grüne) sagte. Es gebe vermehrt Brände in Recyclinganlagen. Eine Ursache sei, dass solche Batterien achtlos weggeworfen würden und in den Anlagen dann Feuer fingen.

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