Halle (dpa/sa) – Die Zahl der in Sachsen-Anhalt erlegten Nutrias bleibt auf hohem Niveau. Wie das Landesverwaltungsamt mitteilte, wurden im abgelaufenen Jagdjahr 2024/25 landesweit 7.019 Tiere erlegt. Zum Vergleich: Im Jahr 2006 waren es noch lediglich 474. Die Bejagung der aus Südamerika stammenden Nagetiere erfolgt in Sachsen-Anhalt seit vielen Jahren.
Spätestens seit 2006 ist ein deutlicher Anstieg zu beobachten, insbesondere zwischen 2013/14 (979 Tiere) und 2020/21, als mit 9.689 erlegten Nutrias ein vorläufiger Höchstwert erreicht wurde. In den Folgejahren ging die Zahl zunächst leicht zurück, ehe sie sich bei rund 7.000 Tieren einpendelte. Die Jagd auf Nutria ist in Sachsen-Anhalt ganzjährig und unbeschränkt zulässig, weil die Tiere als invasive Art gelten und Schäden an der Natur verhindert werden sollen.
Hotspots im Norden des Landes
Die höchste Zahl erlegter Nutria wird laut Behörde im Norden des Landes registriert – vorwiegend in den Landkreisen Stendal und Altmarkkreis Salzwedel, wo mehr als 60 Prozent der Tiere erlegt werden.
Nutrias vermehren sich laut Landesamt für Umweltschutz ganzjährig mit mehreren Würfen. In Sachsen-Anhalt ist das Tier fast flächendeckend verbreitet – besonders entlang von Fließ- und Stillgewässern. In Parkanlagen könne sich die Population zusätzlich durch verbotene Fütterung verdichten.
Gefährdung heimischer Arten
Naturschützer warnen, dass Nutrias empfindliche Lebensräume schädigen können. Bei zu hohen Populationen könnten sie Ufer- und Unterwasservegetation sowie Muschelbestände schädigen, was zu einem Rückgang gefährdeter Arten führen könne, teilte das Landesamt für Umweltschutz mit. Schäden an Hochwasserschutzanlagen oder Verletzungen von Menschen seien bislang nicht bekannt.
Klimakrise als Turbo für die Vermehrung
Das Landesverwaltungsamt betonte, dass die durch den Klimawandel begünstigten milden Winter die Entwicklung der Population «positiv» beeinflussen. Die Jäger seien deshalb aufgerufen, die Nutria intensiv zu bejagen. Eine vollständige Ausrottung der Tiere sei laut Amt für Umweltschutz allerdings nicht realistisch. Handlungsbedarf sei nur dann erforderlich, wenn konkrete ökologische oder infrastrukturelle Schäden entstehen oder drohen.