Hannover (dpa/lni) – Im Streit um Düngebeschränkungen für einen besseren Grundwasserschutz will die Landesregierung die Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts prüfen. Zunächst solle die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden, sagte eine Sprecherin des Landwirtschaftsministeriums in Hannover: «Wir haben allerdings nach einer ersten Einschätzung Zweifel an der Rechtsauffassung des Gerichts.»
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hatte die Ausweisung sogenannter roter Gebiete mit zu hoher Nitratbelastung nach der Landesdüngeverordnung für unwirksam erklärt. In diesen Gebieten dürfen Landwirte deutlich weniger düngen als normalerweise. Die Ausweisung solcher Gebiete ist dem OVG zufolge zwar grundsätzlich möglich, sie seien aber in Niedersachsen fehlerhaft ermittelt worden. Die Lüneburger Richter ließen die Revision beim Bundesverwaltungsgericht zu.
Düngeverordnung gilt vorerst weiter
Im Falle einer Revision bleibt die umstrittene Landesdüngeverordnung bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in vollem Umfang in Kraft, erklärte die Ministeriumssprecherin.
Der Bund hatte 2020 die Düngeverordnung geändert, um hohe Strafzahlungen zu vermeiden, die auf Deutschland wegen des Verstoßes gegen die EU-Nitratrichtlinie zugekommen wären. Daher waren die Bundesländer verpflichtet gewesen, nitratbelastete Gebiete auszuweisen. Eine zu hohe Nitratbelastung schädigt das Grundwasser.
Schlechtere Ernten für Landwirte
Nach Ansicht des OVG steht die in Niedersachsen angewandte Methode der Ausweisung der «roten Gebiete» nicht im Einklang mit den Vorgaben der bundesrechtlichen Düngeverordnung.
Wegen der Einschränkungen beim Düngen hatten Landwirte auf Ertragsminderungen und schlechtere Qualität der Ernte verwiesen. So war der Eiweißgehalt beim Getreide gesunken. Die Düngebeschränkungen empfanden die betroffenen Landwirte als unverhältnismäßig. Auch das Landvolk hatte angekündigt, zunächst die Urteilsbegründung abwarten zu wollen.