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Ministerrat beschließt Gesetz zu Umsetzung der Wärmeplanung

Saarbrücken (dpa/lrs) – Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der Wärmeplanung im Saarland steht. Er sei am Dienstag im Ministerrat beschlossen worden und werde am 10. Juli im Landtag eingebracht, teilte das saarländische Energieministerium in Saarbrücken mit. Das Wärmeplanungsgesetz des Bundes legt grundsätzlich die Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Wärmepläne in den Ländern fest. Mit einer Übertragung der Pflichten zur Erstellung der Wärmepläne auf die Gemeinden werde den Empfehlungen des Bundes gefolgt, hieß es in der Mitteilung.

Großstädte sollen bis Ende Juni 2026, kleinere Städte und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern bis Ende Juni 2028 Wärmepläne erstellen. Die Anforderungen sind in dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes definiert, das am 1. Januar 2024 in Kraft trat.

Die kommunale Wärmeplanung ist wichtig für Bestandsbauten. Hauseigentümer sollen dadurch Klarheit haben, ob sie zum Beispiel an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden oder ob sie sich bei einer neuen Heizung um eigene dezentrale Lösungen kümmern sollen – also etwa eine Wärmepumpe.

Erst wenn eine Kommune einen Wärmeplan hat, müssen Hauseigentümer beim Einbau einer neuen Heizung darauf achten, dass diese mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben wird. Der Bund unterstützt die Kommunen bei der Wärmeplanung mit 500 Millionen Euro.

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