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NABU klagt gegen veränderte Jagdzeiten für Gänse

Neumünster/Kiel (dpa/lno) – Der Naturschutzbund Schleswig-Holstein (NABU) klagt gegen die verlängerten Jagdzeiten für Gänsearten, die das Landwirtschaftsministerium in Kiel bereits im Juli 2024 beschlossen hatte. «Wir hätten gern auf die Klage verzichtet und haben Minister Schwarz daher ein Angebot zur Klagevermeidung unterbreitet», erklärt der Landesvorsitzende Alexander Schwarzlose. Schon im August des Vorjahres hatte der Verband angekündigt, eine Klage zu prüfen. 

«Graugänse und Kanadagänse dürfen nach der neuen Jagdzeitenverlängerung bereits während der Aufzucht ihrer Jungen geschossen werden, was nicht nur unter Tierschutzaspekten bedenklich ist, sondern auch gegen EU-Recht verstößt», teilte der NABU mit. Dass Minister Schwarz die Änderungen trotzdem nicht zurücknimmt, hält Schwarzlose für unverständlich. 

NABU: Ausweitung «kontraproduktiv»

Bereits vor der Entscheidung hatte der NABU wiederholt darauf hingewiesen, dass eine verstärkte Bejagung die Fraßschäden für Landwirte verschärfen wird – eine Ausweitung sei «kontraproduktiv». Im April dieses Jahres habe zudem der Bauernverband bestätigt, dass die erweiterte Jagd weder die Gänsebestände noch die Schäden auf den Feldern reduziert habe.

«Eine Maßnahme, die nicht zweckmäßig ist, kann nicht zum Ziel führen», betont der Ornithologe Frank Hofeditz. Der NABU strebt daher eine Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft an, um Lösungen zu finden, die sowohl den Schutz der Wildgänse als auch die Existenz der Landwirte sichern. 

Reaktion auf zunehmende Populationsentwicklung

Im August 2024 trat die Änderung im Landesjagdzeitengesetz in Kraft. So sind seitdem Grau-, Kanada- und Nilgänse vom 16. Juli bis 31. Januar im Jahr bejagbar. «Durch die leicht erweiterten Jagdzeiten reagieren wir auf die zunehmende Populationsentwicklung der Gänse und schaffen neben den bereits bestehenden Entschädigungszahlungen ein weiteres Instrument zur Entlastung unserer Landwirtschaft», betonte Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU) damals. 

Zudem wurde die Jagdzeit für Nonnengänse angepasst, welche aufgrund des Schutzstatus des Vogels restriktiv geregelt werden muss. So könne das Tier von Oktober bis Ende Februar bejagt werden. Nach Angaben des Ministeriums gelte dies aber nur zur Vergrämung, damit die Schäden auf den Äckern gering bleiben. Die Jagd auf Flächen, auf denen Gänse geduldet werden oder in Vogelschutzgebieten, bleibt verboten.

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