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Nach Urteil: Kommt in Berlin die Verpackungssteuer?

Berlin (dpa/bb) – Die Diskussion um Sinn und Unsinn einer Verpackungssteuer flammt in Berlin nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts neu auf. Die Richter urteilten, die Stadt Tübingen dürfe auf Einwegverpackungen für Essen und Getränke eine Verpackungssteuer erheben (Az. 1 BvR 1726/23). «Der Senat sollte die Möglichkeit einer Verpackungssteuer ernsthaft prüfen und nicht einfach ablehnen», fordert daraufhin die umweltpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Linda Vierecke. 

Die stetig ansteigende Menge an Müll sei für die Berlinerinnen und Berlinern nicht mehr tragbar. «Als SPD-Fraktion haben wir einen Prüfauftrag für eine solche Verpackungssteuer beschlossen.» Wichtig sei, dabei im Blick zu haben, welche Belastungen auf die vielen kleinen Betriebe zukommen und mit welchem bürokratischen Aufwand die Steuer verbunden sei. 

CDU sieht die Verpackungssteuer skeptisch

In der schwarz-roten Koalition ist das Thema hochumstritten. Der umweltpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Danny Freymark, hatte erst jüngst im Landesparlament eine Reihe von Bedenken aufgelistet. So sehen die Christdemokraten neue Steuern generell skeptisch und halten es auch für falsch, dass einzelne Städte Verpackungssteuern festlegen. Stattdessen sollte das Thema auf bundespolitischer Ebene besprochen werden, so Freymark. 

Die Grünen im Abgeordnetenhaus sind dagegen klar für die Verpackungssteuer. Rechtlich stehe ihr nichts mehr im Weg, sagte die umweltpolitische Sprecherin Julia Schneider. «Die Zeit der Ausreden ist vorbei.» Der Senat müsse seine Blockade gegen die Steuer aufgeben. 

BUND will die Steuer für Berlin

So sieht es auch der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) Berlin. Das Tübinger Beispiel zeige, wie die Steuer erfolgreich die Vermüllung bekämpfe und Abfall vermeide. Sie bringe außerdem zusätzliche Einnahmen für die Stadt. Berlin müsse jetzt so schnell wie möglich nachziehen.

Die Richter in Karlsruhe argumentierten, die Erhebung der Verpackungssteuer greife zwar in die im Grundgesetz geschützte Berufsfreiheit der Verkäufer ein. Dieser Eingriff sei jedoch verfassungsgemäß. Tübingen könne sich auf die Steuergesetzgebungskompetenz der Länder berufen. Bei der Verpackungssteuer handele es sich um eine «örtliche» Verbrauchssteuer.

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