Potsdam (dpa/bb) – Die Nachfrage nach staatlichen Hilfen zum Kauf von Lastenfahrrädern in Brandenburg ist weiter zurückgegangen. Die Zahl der Förderanträge sei von 102 im Jahr 2023 auf 96 bis Anfang Dezember 2024 gesunken, teilte das Verkehrsministerium in Potsdam auf eine Anfrage aus der AfD-Landtagsfraktion mit. Bewilligt wurden im Jahr 2023 95 Anträge, im darauffolgenden Jahr waren es 87 Anträge.
Die Finanzhilfen hatte der Landtag auf Initiative der Grünen 2020 als Beitrag zur Mobilitätswende und zum Umweltschutz beschlossen. Antragsberechtigt waren Gemeinden, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Vereine und Gewerbetreibende. Anträge konnten nur noch bis Anfang April beim Landesamt für Bauen und Verkehr gestellt werden. Über eine Fortführung muss bei den Beratungen für den Haushalt 2025/2026 entschieden werden.
Auch der Kauf von Anhänger von Lastenfahrrädern wurde gefördert
Unterstützt wurde der Kauf von Lastenfahrrädern mit einer Zuladungskapazität von mindestens 40 Kilogramm, mit und ohne Elektroantrieb, ein- und mehrspurig. Der Fördersatz betrug 50 Prozent, maximal jedoch 2.500 Euro pro Lastenfahrrad und maximal 4.000 Euro bei E-Lastenfahrrädern.
Für Lastenfahrradanhänger lag die Förderobergrenze bei 1.000 Euro und für E-Lastenfahrradanhänger bei 2.500 Euro. Wird der Fördergegenstand der Allgemeinheit kostenfrei zur Verfügung gestellt, kann sich der Zuschuss auf 80 Prozent erhöhen.
Rund 285.300 Euro Fördergelder im vergangenen Jahr abgerufen
Abgerufen wurden 2023 rund 285.300 Euro an Fördergeldern, 2024 waren es bis Anfang Dezember etwa 294.500 Euro. Im ersten Jahr der Förderung 2021 waren noch rund 580 Anträge gestellt worden, von 650.000 Euro Haushaltsgeldern wurden aber nur rund 442.800 Euro abgerufen. Vor allem Gewerbetreibende hatten Hilfen beantragt. An zweiter Stellen hatten Vereine die staatlichen Kaufhilfen beansprucht. Im Jahr 2022 waren nur noch rund 250 Anträge beim Landesamt für Bauen und Verkehr eingegangen. Von der auf 550.000 Euro reduzierten Fördersumme wurden nur knapp 419.000 Euro in Anspruch genommen.
Ursprünglich sollte das Förderprogramm 2023 evaluiert werden. Bei den späteren Haushaltsberatungen wurde die Überprüfung des Programms auf 2025 festgelegt. Dafür müssen zunächst die Gelder für ein Gutachten beschlossen werden.