Darmstadt (dpa/lhe) – Um Wildtiere vor Mäharbeiten in Naturschutzgebieten zu retten, dürfen in den Regierungsbezirken Darmstadt und Kassel mit Wärmebildkameras ausgerüstete Drohnen eingesetzt werden. Die Erlaubnis gelte bis einschließlich dem Jahr 2029, und zwar jeweils für die Zeit zwischen dem 15. April und dem 30. Juni, teilte das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt am Mittwoch mit. In Kassel sind die Regelungen weitgehend deckungsgleich. Naturschutzgebiete dürfen generell nur mit Zustimmung der entsprechenden Behörde überflogen werden, für eine möglichst unbürokratische Regelung wurden diese sogenannten Allgemeinverfügungen erlassen.
Im Zuständigkeitsbereich des RP Gießen sei das aus rechtlichen Gründen nicht möglich, wie die dortige Behörde mitteilte. Denn im Gegensatz zu Darmstadt und Kassel seien in Mittelhessen die Naturschutz- sowie die Luftverkehrsbehörde zwei verschiedenen RPs zugeordnet.