Magdeburg/Halle/Sangerhausen (dpa) – Der Rechtsstreit um die Erkundungen von Gipsvorkommen im Südharz hat das Oberverwaltungsgericht erreicht. Eine Beschwerde des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sei eingegangen, bestätigte ein Gerichtssprecher in Magdeburg. Der BUND richtet sich damit gegen Teile eines Beschlusses des Verwaltungsgerichts Halle, der Erkundungsbohrungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässt.
Das Gericht hob unter anderem hervor, dass die Erkundung der Gipsvorkommen notwendig sei, um sachgerechte Entscheidungen zur Sicherstellung einer zukunftsorientierten Versorgung mit heimischen Rohstoffen treffen zu können.
Der BUND will erreichen, dass das OVG die Fortsetzung der Bohrungen bis zu einer Entscheidung des Gerichts aussetzt. Er wehrt sich gegen das vom genehmigenden Landkreis Mansfeld-Südharz und vom Verwaltungsgericht Halle zugrunde gelegte überwiegende öffentliche Interesse an den Erkundungsbohrungen.
«Gerade angesichts des bloßen Untersuchungscharakters kann nicht auf die Rohstoffsicherung abgestellt werden, ohne gleichzeitig den Eingriff in den Naturraum mit abzuwägen», so Landesgeschäftsführer Christian Kunz. Der BUND sieht außerdem die Verbände nicht korrekt beteiligt.
Anfang Dezember hatte der Landkreis Mansfeld-Südharz den umstrittenen Erkundungsbohrungen für den Gipsabbau im Biosphärenreservat im Südharz zugestimmt. Der BUND zog vor Gericht.