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Pipeline-Sabotage – Klimaaktivisten legen Rechtsmittel ein

Neubrandenburg/Schwedt (dpa) – Nach der Verurteilung zu Haftstrafen wegen der Sabotage einer von der Ostsee nach Brandenburg verlaufenden Erdölleitung beziehungsweise des Versuchs haben zwei Klimaaktivisten Rechtsmittel eingelegt. Die 69- und 74-jährigen Mitglieder der Gruppe Letzte Generation waren vor mehr als einer Woche vom Amtsgericht Neubrandenburg zu mehrmonatiger Haft verurteilt worden – ohne Bewährung, weil sie laut Gericht noch im Saal weitere Straftaten «zur Rettung des Weltklimas» angekündigt hatten.

Der Jüngere war zu sieben Monaten verurteilt worden unter Einbeziehung einer weiteren Verurteilung aus Bayern. Der Ältere erhielt drei Monate. Wegen zweier Aktionen an Pumpstationen in Mecklenburg-Vorpommern im April 2022 wurden sie wegen Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs und Störung eines öffentlichen Betriebes verurteilt. Sie bestritten die Taten laut Gerichtssprecherin nicht. «Sie haben sich bei Begehung dieser Straftaten eben im Recht gesehen, dass sie zur Rettung des Weltklimas derartige Straftaten auch begehen können.»

Art der Rechtsmittel noch unklar

Welche Art der Rechtsmittel die Verurteilten letztendlich in Anspruch nehmen, sei noch unklar, erklärte die Gerichtssprecherin. Im Falle einer Berufung ginge es vor dem Landgericht Neubrandenburg auch um die Überprüfung der Tatsachen. Gegebenenfalls könnten dann sogar Beweise neu erhoben werden. Im Fall der Revision müsste das Oberlandesgericht Rostock vor allem prüfen, ob das Urteil der unteren Instanz rechtsfehlerfrei ergangen ist. 

Die Verfahrensbeteiligten haben laut Gericht noch Zeit zur Prüfung, wenn das schriftliche Urteil und die Begründung zugestellt wurden. Das Gericht wartet nach eigenen Angaben noch auf Rückmeldung der Staatsanwaltschaft, ob diese auch Rechtsmittel einlegt. Das Gericht war beim Strafmaß allerdings dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt.

In einem Fall Ölfluss gestoppt

Am 27. April 2022 waren die beiden Männer bei Demmin in eine Pumpstation eingedrungen, die zur brandenburgischen Raffinerie PCK Schwedt gehört. Sie beschädigten laut Gericht dabei einen Maschendrahtzaun sowie die Sicherungskette eines Drehrads. Zum damaligen Zeitpunkt wurde dort allerdings ohnehin kein Öl gepumpt. Zwei Tage später drangen beide unweit der brandenburgischen Grenze in eine Pumpstation ein, beschädigten erneut den Zaun und eine Sicherungskette und stoppten tatsächlich den Ölfluss, sodass zeitweise in einen Notbetrieb geschaltet werden musste. Die Leitung versorgt die Raffinerie mit Öl vom Rostocker Hafen.

Die aus Süddeutschland kommenden Aktivisten, die laut Gericht schon andere Straftaten im Rahmen ihres Aktivismus begangen haben, hatten Freispruch beantragt und sich mit Blick auf das Weltklima auf einen Notstand berufen. Strafbefehle mit Geldstrafen in Höhe von jeweils 4.000 Euro hatten beide nicht akzeptiert, deshalb war es zur Verhandlung gekommen.

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