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Saarbrücken (dpa/lrs) – Es bleibt vorerst dabei: Bis zur endgültigen Rechtsprechung dürfen keine Bäume im Saarbrücker Stadtwald gerodet werden. Wie das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (OVG) mitteilte, wurde einem Eilantrag des Bunds für Umwelt und Naturschutz (BUND) Landesverband Saar stattgegeben. Der Bebauungsplan der Universität des Saarlandes bleibt damit bis zur endgültigen Entscheidung des Normenkontrollantrags außer Kraft gesetzt, erklärte das OVG. 

Die Entscheidung begründete das Gericht damit, dass der Bebauungsplan gegen umweltbezogene Rechtsvorschriften verstoße und sich der Normenkontrollantrag nach derzeitigem Stand als zulässig und begründet erweise. Der BUND Saar hatte Mitte September einen Normenkontrollantrag beim OVG eingereicht. Ein Eilantrag Ende September sollte dafür sorgen, den Bebauungsplan außer Kraft zu setzen und mit einer Zwischenverfügung die geplante Waldrodung in der Nähe der Universität des Saarlandes auszusetzen. 

Auf dem Waldstück sollen sich laut Bebauungsplan Institute und Unternehmen aus dem Bereich Forschung und Entwicklung angrenzend an den Uni-Campus ansiedeln. Mit der Realisierung wären großflächige Baumfällungen beziehungsweise Rodungen von Wald verbunden. Der BUND hatte unter anderem argumentiert, dass die Klimaauswirkungen des Vorhabens nicht ausreichend untersucht und die Auswirkungen auf verschiedene Tierarten nicht in vollem Maße berücksichtigt worden seien.

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