Schwerin (dpa/mv) – Das zu Beginn der Legislaturperiode 2021 von der rot-roten Koalition für Mecklenburg-Vorpommern angekündigte Landesklimaschutzgesetz lässt weiter auf sich warten. Ein Entwurf mit 28 Paragrafen liege vor, sagte Umweltminister Till Backhaus in der Fragestunde des Landtags. Doch seien die Abstimmungen zwischen den Ressorts noch nicht abgeschlossen.
«In dieser Landesregierung gilt, wenn man ein Gesetz in das Kabinett einbringt, und da unterscheiden wir uns ein bisschen von Berlin, dass dann die Einigung über die Ressortgrenzen erfolgt ist», sagte der SPD-Politiker. Solange es aber keine Übereinkunft in der Ministerrunde gebe, werde er den Entwurf nicht zur Abstimmung stellen. Erst dann kann das Gesetz dem Landtag zur Beratung vorgelegt werden. Aus welchen Ministerien es noch Widerstände gibt, sagte Backhaus nicht. Doch versicherte er: «Wir sind auf der Zielgeraden. Das Gesetz kommt.»
Grüne schneller als Regierung
Der Grünen-Abgeordnete Hannes Damm erinnerte daran, dass das Gesetz ursprünglich schon für 2023 angekündigt worden sei. Nachdem die Vorlage immer wieder verschoben wurde, hatte seine Fraktion einen eigenen Entwurf in den Landtag zur Beratung eingebracht. Laut Damm vereint dieser Gesetzentwurf effektiven Klimaschutz mit sozialer Gerechtigkeit und wirtschaftlichem Erfolg. Er ziele darauf, Klimaneutralität im Nordosten schon im Jahr 2035 zu erreichen und nicht erst 2040.
Förderprogramme sollen Anreize schaffen, auf abgasfreie Verfahren und Fahrzeuge umzurüsten. Grundlegende Veränderungen kommen nach den Plänen der Grünen auf die Landwirtschaft zu, da trockengelegte und oft intensiv genutzte Moorflächen wieder vernässt und dann anders bewirtschaftet werden sollen. Laut Damm sorgt der Agrarsektor allein bislang für ein Drittel der klimaschädlichen Emissionen in MV.
Gemeinden sollen vom Land finanzierte Klimaschutzmanager bekommen, die die Umsetzung der Energiewende vor Ort begleiten und die Vorhaben erklären. Unzureichende Kommunikation sei häufig der Hauptgrund für mangelnde Akzeptanz für Wind- oder Solaranlagen in der Bevölkerung, hatte Damm den Vorschlag begründet. Zudem soll die finanzielle Teilhabe von Bürgern und Gemeinden an der Ökostromproduktion deutlich verbessert werden.