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Saarland sagt Hochwasser-Opfern finanzielle Hilfen zu

Saarbrücken (dpa/lrs) – Die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) hat von dem verheerenden Hochwasser betroffenen Bürgern finanzielle Hilfen in Aussicht gestellt. Diese sollen demnach aus drei Säulen bestehen und zu 50 Prozent vom Land und zu je 25 Prozent von den Landkreisen sowie den Städten und Gemeinden übernommen werden. Erste Einzelheiten präsentierte Rehlinger nach einer außerordentlichen Kabinettssitzung mit Vertretern von Landkreistag sowie Städte- und Gemeindetag am Dienstag in Saarbrücken.

Bestehende Richtlinien seien so verändert worden, dass die Unterstützung für einen größeren Kreis infrage komme, einfacher zugänglich sei und eine «größere Breitenwirksamkeit» erzielt werde. So wurde etwa für Privatpersonen, Vereine und kleinere Unternehmen die Mindestschadenssumme für größere Schäden von 20.000 auf 5000 Euro gesenkt. Um antragsberechtigt zu sein, muss eine Elementarschadenversicherung als unzumutbar gelten. Das bedeutet, dass der Versicherungsbeitrag mehr als zwei Prozent des Nettoeinkommens ausgemacht hätte. Die Regelung sieht vor, dass die Hälfte des Schadens übernommen werden kann, die Unterstützung ist bei 75.000 Euro gedeckelt. Darüber hinaus gibt es Zuschüsse zu Zinskosten für eventuelle Darlehen. 

Eine zweite Säule sieht eine niedrigschwellige Hochwasserhilfe von bis zu 1000 Euro pro Haushalt vor – beispielsweise, wenn die finanzielle Situation nicht die Anschaffung einer Waschmaschine zulasse. Auch seien Härtefallregelungen vorgesehen. «Gerade diese Menschen wollen wir nicht im Regen stehen lassen», betonte Rehlinger. Es solle auf «extrem komplizierte Bedürftigkeitsprüfungen» zur Einkommenssituation verzichtet werden.

Der Vorsitzende des Landkreistages, Udo Recktenwald (CDU), sagte, es sei wichtig, dass Betroffene nicht Wochen und Monate warten müssten, sondern schnell eine Soforthilfe erhalten, «die zunächst einmal über die ersten Schäden hinweghilft». 

Laut Landesregierung will das Kabinett im Laufe der Woche die Richtlinien beschließen, sobald das Antragsverfahren mit der kommunalen Familie abgestimmt sei. Anträge sollen dann voraussichtlich noch im Laufe der Woche möglich sein. Sie müssen an die betroffene Kommune gestellt werden und werden dann gemeinsam mit dem Landkreis abgewickelt. 

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