Salzgitter/Hannover (dpa/lni) – Rückschlag für die Kritiker von Schacht Konrad: Die Genehmigung für das umstrittene Atommüllendlager in Salzgitter bleibt bestehen. Die Anträge auf Rücknahme oder Widerruf der Planungen und die Forderung nach Einstellung weiterer Baumaßnahmen seien endgültig abgelehnt worden, teilte das niedersächsische Umweltministerium in Hannover mit.
An seiner kritischen Haltung zu einem Endlager ohne bundesweiten Standortvergleich und fehlende Rückholbarkeit ändere das nichts, sagte Minister Christian Meyer (Grüne). Nach Meyers Worten blickt die rot-grüne Landesregierung insgesamt kritisch auf das Projekt. Die aktuelle Prüfung sei aber keine politische, sondern eine rechtliche Frage gewesen.
«Auch wenn der Antrag auf vollständige Rücknahme der Genehmigung endgültig abzulehnen ist, lässt sich daraus keine Festlegung für die Zukunft ableiten», sagte Meyer. Im Dezember hatte der Minister schon über eine vorläufige Ablehnung informiert. Gegen die Entscheidung sind Rechtsmittel möglich.
Breites Bündnis gegen das Projekt
Schacht Konrad in Salzgitter ist ein stillgelegtes Eisenerz-Bergwerk, in das bis zu 303.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle eingelagert werden sollen. Es ist das bundesweit erste nach Atomrecht genehmigte Endlager für diese Abfälle.
Nach Angaben der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) soll die Einlagerung zu Beginn der 2030er Jahre beginnen. Im vergangenen Jahr hatte die Betreibergesellschaft aber auch einen längeren Verzug und eine Erhöhung der geschätzten Kosten um etwa eine Milliarde Euro vermeldet.
Ein breites Bündnis hatte 2021 den Antrag auf Widerruf beziehungsweise Rücknahme des Planfeststellungsbeschlusses gestellt. Zu den Kritikern gehören unter anderem die Naturschutzorganisationen Nabu und BUND, die Stadt Salzgitter, die Gewerkschaft IG Metall und der Landesbauernverband Landvolk.
Sie monierten, dass das geplante Endlager nicht den heutigen Anforderungen von Wissenschaft und Technik entspreche. Wichtige Aspekte wie Rückholbarkeit und Langzeitsicherheit seien nicht gegeben beziehungsweise gar nicht erst beachtet worden.
Sicherheitsanforderungen werden weiter geprüft
Aktuell wurde laut Umweltministerium aber nur geprüft, ob es 22 Jahre nach Genehmigung ausreichende Gründe gibt, die damalige Genehmigung zu widerrufen. Im Ergebnis wurden die Anträge als unzulässig oder unbegründet bewertet.
Ein Blankocheck für die Sicherheit sei dies nicht, sagte Meyer. Für ihn ist damit auch nicht beantwortet, ob Schacht Konrad heute noch genehmigungsfähig wäre.
Derzeit läuft deshalb eine «Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen des Endlagers Konrad» nach dem jetzigen Stand von Wissenschaft und Technik. «Dabei wird wissenschaftlich geprüft, ob es neue Erkenntnisse gibt, die für ein Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle zu Änderungen führen», sagte Meyer. Eine weitere Veröffentlichung dazu sei von der BGE für Ende 2024 angekündigt worden.