Berlin (dpa/bb) – Der Berliner Senat hat noch kein Konzept, wie milliardenschwere Investitionen in den Klimaschutz ohne ein kreditfinanziertes Sondervermögen gestemmt werden können. «Das ist eine Diskussion, bei der wir erst am Anfang stehen», sagte Finanzsenator Stefan Evers (CDU) am Mittwoch im Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses. Zunächst gelte es, das seit einigen Tagen vorliegende externe Gutachten zu dem Thema in Ruhe auszuwerten und dann andere Wege auszuloten.
Das von der Finanzverwaltung beauftragte Gutachten stellt bisherige Pläne, außerhalb des regulären Haushalts ein aus Krediten finanziertes und über mehrere Jahre laufendes Sondervermögen von fünf Milliarden Euro zu bilden, infrage. Unter anderem bezweifeln die Experten, dass das Vorgehen mit dem Prinzip der Jährlichkeit zu vereinbaren ist. Soll heißen: Programme, die wie ein Haushalt ein Jahr laufen, sind in Ordnung, längere Laufzeiten aber nicht.
Außerdem sehen die Fachleute eine Klimanotlage nicht als ausreichende Begründung für die Aufnahme neuer Kredite trotz Schuldenbremse. Eher infrage komme dafür der Ukraine-Krieg und das Bemühen, in Zeiten stark gestiegener Energiepreise die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren. Allerdings bestehe auch hier die Problematik der Jährlichkeit, denn Investitionsprojekte mit dieser Stoßrichtung dauern in der Regel länger als ein Jahr.
Evers wies darauf hin, dass das Ausrufen einer Notlage aufgrund des Ukraine-Kriegs laut Gutachten jedes Jahr aufwendiger und schwieriger begründet werden müsste. Dieser und andere Punkte im Gutachten hätten Fragen aufgeworfen. Es gebe aber durchaus noch andere Möglichkeiten zur Aufnahme neuer Kredite, obwohl die Schuldenbremse gilt. Genau diese Alternativen gelte es nun herauszuarbeiten.
Politiker der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und Linken machten in der Ausschusssitzung deutlich, dass sie angesichts großer finanzieller Herausforderungen beim Klimaschutz keine Möglichkeit sehen, diese Investitionen über den regulären Landeshaushalt zu finanzieren. Nun sei der Senat am Zug, konkrete Vorschläge dazu vorzulegen. Die AfD lehnte neue Schulden für den Klimaschutz ab.
Mit dem Gutachten wollte der Berliner Senat klären, welche Auswirkungen das jüngste Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts auf die Pläne für das Sondervermögen hat. Die Karlsruher Richter hatten Mitte November 2023 den zweiten Nachtragshaushalt 2021 des Bundes wegen Verstoßes gegen Ausnahmen bei der Schuldenbremse für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Mit der Etatänderung wollte die Bundesregierung Kredite in den Klimaschutz investieren, die ursprünglich für Corona-Maßnahmen gedacht waren.